Digitale Innovationen können Versorgung verbessern, aber es braucht Praxistauglichkeit und verlässliche politische Rahmenbedingungen // Ärzteschaft sieht geplantes Daten-Gesetz in Teilen kritisch: Schutz sensibler Gesundheitsdaten braucht klare Grenzen
Die Digitalisierung verändert zunehmend den Praxisalltag: Schon heute werden Terminmanagement, die Koordination von Behandlungsprozessen sowie die Dokumentation und Befundung immer häufiger digital begleitet – oftmals auch bereits mit Unterstützung von Anwendungen der Künstlichen Intelligenz. Das kann wertvolle Zeit in den Arzt- und Psychotherapiepraxen einsparen, die Zufriedenheit von Mitarbeitenden und Patientinnen und Patienten steigern und dadurch letztlich die Versorgung verbessern.
Wie aber kann Digitalisierung in der ambulanten Versorgung niedrigschwellig und flächendeckend so gelingen, dass Arztpraxen wirklich dauerhaft entlastet werden und damit mehr Freiräume für die Patientenversorgung entstehen können? Mit dieser Leitfrage hat sich das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) am Mittwochnachmittag in Berlin im Rahmen des Zi-Forums „Starke Strukturen, smarte Lösungen: Digitalisierung in der ambulanten Versorgung“ beschäftigt. Vertreterinnen und Vertreter aus Versorgungspraxis, Kassenärztlichen Vereinigungen, Wissenschaft, Selbstverwaltung und Politik diskutierten gemeinsam darüber, wie digitale Anwendungen schneller und wirksamer in die Versorgung integriert werden können.
Im Mittelpunkt standen dabei konkrete Erfahrungen aus Arztpraxen, regionale Modellprojekten sowie gesundheitspolitische Perspektiven auf die zukünftige Ausgestaltung der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Deutlich wurde im Verlauf der Veranstaltung, dass die Digitalisierung in vielen Praxen inzwischen fester Bestandteil der Versorgung ist. Anwendungen wie digitale Terminsteuerung, elektronische Kommunikationswege oder die Nutzung der elektronischen Patientenakte bieten bereits heute Potenziale für effizientere Abläufe und eine bessere Patientensteuerung. Gleichzeitig machten zahlreiche Beiträge deutlich, dass technische Komplexität, hoher Implementierungsaufwand und unzureichend abgestimmte Rahmenbedingungen die praktische Umsetzung weiterhin erschweren.
Ein besonderer Fokus lag auf der Frage, wie erfolgreiche digitale Lösungen schneller in die Breite getragen werden können. Vertreterinnen und Vertreter mehrerer Kassenärztlicher Vereinigungen präsentierten Erfahrungen aus Modellpraxen und regionalen Digitalisierungsinitiativen. Dabei wurde deutlich, dass insbesondere praxisnahe Unterstützungsangebote, konkrete Anwendungsbeispiele und ein erkennbarer Nutzen für den Praxisalltag entscheidende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Digitalisierung sind.
„Die ambulante Versorgung ist der mit Abstand am stärksten digitalisierte und digital vernetzte Bereich im Gesundheitswesen. Die fast 98.000 Arzt- und Psychotherapiepraxen in Deutschland wollen mehrheitlich auch mehr und nicht weniger Digitalisierung, aber: Die Technik muss funktionieren und zur zeitlichen Entlastung der Praxisteams beitragen. Überall, wo solche Lösungen angeboten werden, setzen sie sich durch – teils als Funktionen der Praxissoftware, teils als ergänzende Tools. Festzustellen ist, dass mit neuen, oftmals KI-unterstützten Softwaretools insbesondere das Terminmanagement und die Dokumentation sowie Workflows in den Praxen optimiert werden. Das verkürzt den Aufwand für Verwaltungsaufgaben und schafft mehr Zeit für die Patientenbehandlung. Diese Effizienzverbesserungen sollten auch bei den Überlegungen des Bundesgesundheitsministeriums für ein Digitalisierungsgesetz anerkannt werden. So sind diese dezentralen Innovationen in der Regel bedarfsgerechter und effizienter als etwa eine zentrale digitale Bedarfseinschätzung vor jedem Arztbesuch. Praxen kennen ihre Patienten und können auf digitale Terminfragen präziser reagieren als eine Software zur allgemeinen medizinischen Ersteinschätzung“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.
Zudem sollte der weitere Digitalisierungsprozess durch gezielte Anreize statt Sanktionen vorangetrieben werden. Von Stillfried verwies auf die Erhebungen des Zi, nach denen eine Mehrheit der Praxen immer noch mit wenig nutzerfreundlicher Praxissoftware arbeitet: „Ein Wechsel kostet aber Geld, denn die Praxis muss umstrukturiert und Personal neu geschult werden. Zudem müsse auch die Hardware verbessert und neue Lizenzen erworben werden. Damit Praxen diesen Aufwand vor dem Hintergrund des aktuellen Entwurfs eines GKV-Spargesetzes, mit dem die ambulante Versorgung massiv belastet werden soll, auf sich nehmen, sollte der Wechsel auf leistungsfähigere Software finanziell gefördert werden“, so von Stillfried weiter. Er verwies auf das Beispiel des Krankenhauszukunftsgesetzes, mit dem der Gesetzgeber die Digitalisierung in Kliniken gefördert habe.
Breiten Raum nahm beim Zi-Forum zudem die Diskussion über das geplante „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)“ ein. Die Ärztevertreter betonten, dass das Gesetz Licht und Schatten habe. Klar auf der Schattenseite sei der Regelungsvorschlag zu verorten, der den Krankenkassen einen weitreichenden Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten von Versicherten einräumt. Diese im Gesetz vorgesehenen Einsichtsmöglichkeiten für Krankenkassen in die elektronische Patientenakte (ePA) überschreite deutlich die Grenze des Zumutbaren und konterkariere eine sinnvolle medizinische Nutzung der Daten. Der Schutz hochsensibler Gesundheitsdaten erfordere klare Grenzen, das vertrauliche Arzt-Patientenverhältnis müsse unbedingt geschützt werden.
Den Programmflyer des Zi-Forums „Starke Strukturen, smarte Lösungen: Digitalisierung in der ambulanten Versorgung“ finden Sie auf unserer Website, ebenso wie den Mitschnitt des Livestreams und die präsentierten Folien.
Die Medieninformation zum Download (PDF, öffnet in neuem Tab)