Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi) ist bemüht, die Webseite www.zi.de barrierefrei zu gestalten. Rechtsgrundlage für die Barrierefreiheit sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.zi.de.

Die Auswertung beruht auf einer extern durchgeführten Bewertung nach BITV im August 2025. Die Überprüfung der Website erfolgte nach den Vorgaben der WCAG 2.2 (Web) und der Europäischen Norm (EN) 301 549. Seitdem wurden insbesondere Alt-Texte sowie Verlinkungen vieler Unterseiten der Website angepasst.

Diese Erklärung wurde am 13. Mai 2026 erstellt. 

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar.

Bereiche, in denen die Barrierefreiheit teilweise nicht gegeben ist:

Fehlende Kennzeichnung dekorativer Bilder / fehlende Alt-Text-Auszeichnung

Dekorative Bilder sind teilweise noch nicht korrekt als solche ausgezeichnet. Derzeit werden einige Bilder noch mit ihrem Dateinamen vorgelesen. 

Geplante Maßnahme: Wir passen diese Bilder an, damit Screenreader sie korrekt überspringen. 

Fehlende Beschriftung des Suchfelds

Auf unserer Webseite gibt es ein Suchfeld. Damit alle Besucherinnen und Besucher verstehen können, wofür dieses Feld da ist, benötigen wir eine klare Überschrift.

Geplante Maßnahme: Wir fügen eine verständliche Beschriftung hinzu.

Unzureichende Fokusmarkierung und Farbkontraste

Wenn man mit der Tastatur durch die Seite navigiert, wird das aktuelle Element manchmal nicht deutlich genug markiert. Beim Button „alle anzeigen“ ist der Unterschied zwischen Schrift und Hintergrund gering, so dass er schwer lesbar ist. 

Geplante Maßnahme: Wir verbessern die Sichtbarkeit, das bedeutet die Fokusmarkierung und die Farbkontraste werden angepasst. Der Fokus-Rahmen wird deutlicher gestaltet und wir stellen sicher, dass die Farben stark genug kontrastieren, z. B. weißer Text auf blauem Grund.

Fehlende ARIA-Attribute bzw. unzureichende Button-Auszeichnung im Cookie-Hinweis

Der Cookie-Hinweis ist derzeit nicht vollständig barrierefrei umgesetzt. Die Buttons sind so gekennzeichnet, dass Hilfsmittel wie Screenreader sie nicht richtig erkennen können. 

Geplante Maßnahme: Wir korrigieren die technische Einrichtung der Buttons.

Feedback zur Barrierefreiheit und Kontakt

Sollten Sie auf unserer Internetseite auf andere Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo Ihnen welche Barriere aufgefallen ist, an folgende E-Mail-Adresse: 

zi(at)zi.de

Sie können uns auch per Post oder Telefon erreichen:

Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi)
Salzufer 8
10587 Berlin

Telefon: +49 (0)30 2200 560 50

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind, können Sie eine Schlichtungsstelle einschalten. Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen zu lösen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. 

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem
Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527 2805
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de