Kodierunterstützung ausgehend vom verordneten Arzneimittel
Unvollständige Diagnosekodierungen führen im Praxisalltag immer wieder zu Mehraufwand. So überrascht es kaum, dass Analysen zur Vollständigkeit der ICD-10- Diagnosekodierung bei Arzneimittelverordnungen Optimierungspotenzial aufgezeigt haben. Eine im Zi entwickelte Verknüpfungstabelle von Arzneimitteln und Diagnosen soll dazu dienen, ausgehend vom verordneten Wirkstoff die Diagnosedokumentation auf einfache Weise auf Vollständigkeit zu prüfen. Zu den abgebildeten Arzneimitteln werden erwartbare Diagnosekodes geprüft, die den zugelassenen Indikationsbereich widerspiegeln. Auf diese Weise ist eine einfache Prüfung der Kodierqualität möglich.
Plausible und vollständige Diagnosendokumentation
Die Qualität der Kodierung von Diagnosen durch Vertragsärzte hat im Gesundheitssystem in Deutschland einen hohen Stellenwert. Frühere Untersuchungen, die die Vollständigkeit der Diagnoseverschlüsselung mit der ICD-10-GM im Zusammenhang mit Arzneiverordnungen überprüften, deckten hier einen Verbesserungsbedarf auf. Eine im Zi entwickelte Verknüpfungstabelle von Arzneimitteln und Diagnosen soll dazu dienen, ausgehend von verordneten Medikamenten die Diagnosendokumentation auf Vollständigkeit und Plausibilität zu überprüfen. Es werden zu den abgebildeten Arzneimitteln erwartbare Diagnosekodes geprüft, die den zugelassenen Indikationsbereich widerspiegeln. Auf diese Weise kann leicht die Vollständigkeit der Kodierung ermittelt und Anregungen für fehlende Kodes abgeleitet werden Arzneimittelwirkstoffe werden in Form von Kodes der Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen Klassifikation (ATC-Klassifikation) der Arzneimittel angegeben, Diagnosen in Form von Kodes der ICD-10-GM, was gleichzeitig den Namen des Projektes erklärt: „ATC2ICD“.
Praxistaugliche Unterstützung
Die Suche nach dem passenden Diagnoseschlüssel über das verordnete Arzneimittel ist jedoch nicht nur über den ATC-Kode, sondern ebenso über Wirkstoff- oder Handelsnamen möglich. Um dies zu gewährleisten, wurde der „ATC2ICD“-Datenbestand als erweiterte Funktion in die Zi-Kodierhilfe integriert. Diese Funktion steht den Kassenärztlichen Vereinigungen bereits jetzt zur Verfügung und soll perspektivisch von allen in Deutschland tätigen Vertragsärztinnen und –ärzten zur Plausibilisierung ihrer Diagnosendokumentation im Zusammenhang mit Arzneiverordnungen genutzt werden können. Die hierfür erforderlichen Schritte werden im Zi derzeit evaluiert.
NEU > Aufruf zur Beteiligung an einem Pilotprojekt zur Kodierunterstützung < NEU
Die Qualität der Kodierung von Diagnosen durch Vertragsärzte hat im Gesundheitssystem in Deutschland einen hohen Stellenwert. Eine weitere Optimierung kann erreicht werden, wenn fehlende Diagnosekodierungen rechtzeitig erkannt und ergänzt werden können. Verordnende Ärzte und Ärztinnen werden zudem von in der Sache unbegründeten Nachfragen oder Regressforderungen entlastet. Im Zi ist eine Verknüpfungstabelle von ATC-Kodes verordneter Arzneimittel und ICD-10-Diagnosekodes entwickelt worden: Zu den abgebildeten Arzneiverordnungen werden erwartbare Diagnosekodes angegeben, die den zugelassenen Indikationsbereich widerspiegeln. Arzneimittelwirkstoffe werden in Form von Kodes der ATC-Klassifikation (Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen Klassifikation) angegeben, Diagnosen in Form von Kodes der ICD-10-GM (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme).
Auf dieser Grundlage lässt sich die Vollständigkeit der bestehenden Diagnosedokumentation im Hinblick auf die verordneten Wirkstoffe prüfen. Im Rahmen eines Pilotprojekts soll die Integration dieser Verknüpfungstabelle im Praxisverwaltungssystem erprobt werden. Die Projektlaufzeit ist auf einen Zeitraum bis Mitte 2026 begrenzt. Für den praktischen Einsatz der Kodierunterstützung in den teilnehmenden Praxen nach Rollout ist eine Mindestdauer von drei bis vier Monaten vorgesehen. Individuelle Absprachen sind möglich. Weitere Informationen zum Projekt und zu den Teilnahmebedingungen finden Sie hier.