Bevor Sie eine Anfrage an uns stellen, lesen Sie bitte folgende Hinweise:
Regelmäßig veröffentlichen verschiedene Institutionen wie die KBV, Krankenkassen und die Gesundheitsberichterstattung von Bund und Ländern sowie das Zi selbst Berichte zum Gesundheitszustand der Bevölkerung. Prüfen Sie in der Übersicht der Datenquellen, ob eine von diesen für die Beantwortung Ihrer Frage geeignet ist.
Das Zi stellt Auswertungsergebnisse unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben zur Verfügung, die in einem Zusammenhang mit seinem Satzungsauftrag stehen.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen können folgende Datengrundlagen herangezogen werden:
- Bundesweite vertragsärztliche krankenkassenübergreifende Abrechnungsdaten gemäß § 295 SGB V und
- Bundesweite krankenkassenübergreifende Arzneiverordnungsdaten gemäß § 300 Abs. 2 SGB V.
- Bundesweite pseudonymisierte Daten der medizinischen Ersteinschätzung im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (SmED)
Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung, ob ihre Forschungsfrage mit diesen Daten sinnvoll bearbeitbar ist.
Das Zi kann keine Einzeldatensätze zur Verfügung stellen, die eine Identifikation einzelner Personen ermöglichen würden. Sie werden deshalb gebeten, die für Ihre Fragestellung maßgebliche Aggregationsstufe zu beschreiben.
Allgemeine Informationen zum Verfahren finden Sie in unseren Verfahrensregeln.
Wenn Sie gemäß den Verfahrensregeln für eine Antragstellung berechtigt sind und eine Anfrage für eine statistische Datenauswertung an das Zi stellen möchten, müssen Sie sich bei erstmaliger Anfrage in unserem Anfrageportal registrieren. Anschließend können Sie Ihre Anfrage über das Online-Formular an uns übermitteln. Alle weiteren Anfragen erfolgen dann ebenfalls über das von Ihnen angelegte Benutzerkonto. Damit stellen wir sicher, dass Ihre Anfragen effizient bearbeitet und schnellstmöglich beantwortet werden können.