Medieninformationen

Presse-Statement zu geplanten Änderungen an der Akut- und Notfallversorgung im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

Der Bundestagsausschuss für Gesundheit hat gestern im Rahmen der Änderungsanträge zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) auch über eine Anpassung des gesetzlichen Auftrags an den Gemeinsamen Bundesausschuss nach § 120 Abs. 3b SGB V abgestimmt. Hierzu erklärt der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried:

Zi insights: Experten diskutieren über spezielle sektorengleiche Vergütung

Viele medizinische Leistungen, die eigentlich ambulant vorgenommen werden können, werden in Deutschland immer noch überwiegend stationär erbracht. Oftmals zu einem deutlich höheren Preis. Das kostet viel Geld und belastet das Gesundheitswesen. Die Politik hat das erkannt und will den auch im internationalen Vergleich deutlichen Rückstand bei der Ambulantisierung aufholen. Daher ist mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) der § 115f SGB V beschlossen worden. Dieser sieht „eine spezielle sektorengleiche Vergütung“ vor, die unabhängig davon gezahlt werden soll, ob der Eingriff ambulant oder stationär vorgenommen wird.

Ersteinschätzungssoftware SmED kann Notaufnahmen und Rettungsdienste von weniger akuten Behandlungsfällen entlasten // Kontinuierliches Feedback optimiert Patientensicherheit und Userfreundlichkeit // Zi stellt Software für Anwender bereit

Im Rahmen einer zweitägigen „User-Conference“ hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) den aktuellen Entwicklungsstand und konkrete Anwendungspotenziale der Ersteinschätzungssoftware SmED (Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland) vorgestellt.

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