Das Gesundheitswesen in Deutschland bietet im internationalen Vergleich einen niedrigschwelligen Zugang zu haus- und fachärztlichen sowie psychotherapeutischen Praxen. Gleichzeitig weist die ambulante wie stationäre Versorgung eine hohe Zahl von Patientenkontakten bzw. Abrechnungsfällen auf.
Die Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren und insbesondere die steigende Ausgabendynamik stoppen. Zugleich soll die ambulante Versorgung verbessert, das Personal in Arztpraxen entlastet und Wartezeiten der Versicherten auf Arzttermine reduziert werden. Bei freier Arztwahl soll der Zugang zu Facharztpraxen durch ein verbindliches Primärarztsystem bedarfsgerecht strukturiert werden.
Um diese zentralen Ziele gleichzeitig zu verfolgen, setzt die Koalitionsregierung auf eine stärkere Versorgungssteuerung. Damit ist die Erwartung verbunden, dass vermeidbare Inanspruchnahmen und daraus folgende Versorgungsleistungen künftig vermieden werden können. Der daraus resultierende finanzielle Spielraum soll für die angestrebten Systemverbesserungen genutzt werden.
Wir wollen dies zum Anlass nehmen, die strukturellen Gestaltungsspielräume in den Blick zu nehmen: Welche Erfahrungen liegen für die Versorgungssteuerung aus anderen Ländern vor? Wie müssen Anreizstrukturen verändert werden, um die notwendige Verbindlichkeit einer Steuerung herzustellen? Welche Anforderungen ergeben sich aus der bisherigen Evidenz? Und schließlich: Welche Erfahrungen können als Blaupause für eine konsistente Weiterentwicklung des Rechtsrahmens der ambulanten Versorgung in Deutschland dienen?