Gutachten
Das Zi erstellt regelmäßig – oft im Auftrag oder in Kooperation – Gutachten im Bereich der Versorgungsforschung. Diese Gutachten liefern wesentliche Erkenntnisse zur kassenärztlichen Versorgung in Deutschland und tragen so in hohem Maße zur Optimierung der Versorgungsstrukturen bei.
Gutachten „Ausprägung des Versorgungsauftrages nach Praxisformen in Hamburg – Eine Studie im Auftrag der KV Hamburg für den 3. Hamburger Versorgungsforschungstag 2021“
Ziel des Gutachtens war die Beschreibung der vertragsärztlichen medizinischen Versorgung in Hamburg mit einem Fokus auf die Praxisform der Leistungserbringenden (Sekundärdatenanalyse). Hierzu werden allgemeine und spezifische Merkmale von Einzel- und Gemeinschaftspraxen sowie medizinischen Versorgungszentren (MVZ) entlang bestimmter Eckpunkte der Versorgung, wie der Angebots- und Patientenstruktur, der Versorgungsbreite und der Versorgungsqualität in den Mittelpunkt gerückt.
Ergänzend zu der Analyse der vertragsärztlichen Abrechnungsdaten sowie der Arzneiverordnungsdaten führte das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg eine Primärdatenerhebung zu MVZ in der ambulanten Patientenversorgung durch.
Gutachten „Internationale Datengrundlagen für die Versorgungsforschung – Impulse für Deutschland"
In Deutschland wird die Bedeutung der Versorgungsforschung zunehmend erkannt. Sie ist neben der Grundlagen- und der klinischen Forschung notwendig, wenn es darum geht, die Gesundheitsversorgung mit Forschungsergebnissen zu verbessern. Die Auswertung von pseudonymisierten gesundheitlichen, sozioökonomischen und demographischen Daten spielt dabei eine zentrale Rolle. Vor diesem Hintergrund hat das Zi den Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Reinhard Busse beauftragt, in einer internationalen Vergleichsstudie zu untersuchen, wie die Datengrundlage in Deutschland verbessert werden könnte.
Gutachten „Das Belegarztwesen im sektorenübergreifenden Wettbewerb: Versorgungsspektrum, Interdependenzen und Versorgungsunterschiede"
Das Ziel dieses Gutachtens ist es, die Bedeutung des Belegarztwesens aus versorgungsperspektivischer und auf organisationaler Ebene darzustellen. Die Darstellung auf Krankenhausebene erfolgt mittels der Daten aus den gesetzlich strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser. Darüber hinaus können mit den Qualitätsberichten die regulären Krankenhausleistungen und die belegärztlichen Leistungen miteinander verglichen werden. Es werden jeweils für Hauptdiagnosen, stationäre und ambulante Prozeduren die Fallzahlen in Hinblick auf ihren Versorgungsanteil und ihrer Entwicklung über den Analysezeitraum 2012 bis 2017 dargestellt.
Gutachten „Wissenschaftliche Expertise zur Entwicklung belegärztlicher Leistungen auf kleinräumiger Ebene in Deutschland“
Auf der Basis von Krankenhaus-Abrechnungsdaten (DRG-Daten) wird in diesem Gutachten untersucht, wie sich die Fallzahlen bei belegärztlicher Leistungserbringung im Vergleich zu Leistungen in Hauptabteilungen in Deutschland über die Jahre 2012, 2014 und 2016 entwickeln. Da die Versorgung durch Belegärzte in Deutschland regional sehr unterschiedlich ist, werden die Analysen kleinräumig, auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte durchgeführt. Neben einer Gegenüberstellung der gesamten Fallzahlen werden insbesondere die Leistungsbereiche HNO, Orthopädie / Unfallchirurgie sowie Teilbereiche der Urologie näher analysiert.
Gutachten „Perspektiven einer sektorenübergreifenden Vergütung ärztlicher Leistungen“
Ziel der vorliegenden Studie ist es, Vergütungsunterschiede an der intersektoralen Schnittstelle ambulanter und stationärer Versorgung darzustellen und zu erläutern. Der Fokus der Betrachtung liegt dabei nicht auf möglichen Fehlanreizen, die sich hieraus für einzelne Anbieter von Versorgungsleistungen ergeben, sondern auf Kostenunterschieden aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive. Im Vordergrund steht die Frage, in welchem Ausmaß und auf welche Weise Kosten dadurch vermieden werden können, dass prinzipiell ambulant behandelbare Fälle nicht in einem Setting versorgt werden (müssen), dass durch systematisch höhere Kosten geprägt ist.
Projektbericht "Instrumente und Methoden zur Ersteinschätzung von Notfallpatienten"
Wohin gehe ich, wenn ich einen Arzt brauche? Patienten beantworten sich diese Frage viel zu oft mit: Ins Krankenhaus. Die Antwort liegt aus Patientensicht zwar häufig nahe, ist in vielen Fällen aber nicht der beste Weg, den ein Patient wählen kann. Vor diesem Hintergrund beauftragte das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) das Göttinger aQua-Institut mit der Erstellung eines Konzepts, wie Patienten gezielt in die für sie geeignete Versorgung gesteuert werden können.
Wege zu einer effektiven und effizienten Zusammenarbeit in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland
Die Arbeitsteilung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung unterliegt einem stetigen Veränderungsprozess. Die Medizin wird ambulanter und damit patientenfreundlicher. Um diesen Prozess zu unterstützen, müssen die Strukturen im Gesundheitswesen verändert werden. Für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung entstehen neue Aufgaben, im Bereich der Krankenhäuser muss es zu einer Konsolidierung der Strukturen kommen. Vor diesem Hintergrund hat das Zi ein Gutachten zur zukünftigen Zusammenarbeit in der ambulanten und stationären Versorgung in Auftrag gegeben. Die Professoren Eckhard Nagel, Benno Neukirch und Andreas Schmid sowie Rechtsanwalt Gerhart Schulte zeigen Wege zur Gestaltung der künftigen Arbeitsteilung zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern auf – unter medizinischen, ökonomischen und rechtlichen Gesichtspunkten. Ziel ist eine konsequente Reorganisation nach dem Prinzip „ambulant vor stationär“. Die Ergebnisse des Gutachtens wurden im Rahmen einer Fachtagung vorgestellt und diskutiert.
Weiterentwicklungsbedarf des Versichertenklassifikationsverfahrens im Anwendungskontext der vertragsärztlichen Versorgung
Das bisherige Verfahren zur Ermittlung der notwendigen Leistungsmenge muss nach Ansicht führender Wissenschaftler erheblich überarbeitet werden. Es gehe darum, den Behandlungsbedarf gesetzlich Versicherter für jede Region besser zu bestimmen – dazu reichten die etwa 70 Sammelbegriffe nicht aus, in denen das Krankheitsgeschehen bislang zusammengefasst wird. Das von der KBV und dem Zi beauftragte Gutachterteam aus zwei Medizinern und zwei Ökonomen plädiert zugleich für Filterkriterien bei der Auswertung der von den Vertragsärzten kodierten Krankheiten. Die Ergebnisse des Gutachtens wurden im Rahmen einer Fachtagung vorgestellt und diskutiert.
Möglichkeiten der Berücksichtigung von Besonderheiten der Versorgungsstrukturen als modifizierender Faktor des risikoadjustierten Behandlungsbedarfs im Rahmen der vertragsärztlichen Vergütung
Zi-Geschäftsführer Dr. Dominik von Stillfried sieht die gesundheitspolitische Bedeutung dieses Gutachtens darin, dass „erstmalig eine Herangehensweise definiert worden ist, wie der Begriff ‚Besonderheiten der Versorgungsstrukturen‘ mit Inhalt gefüllt werden kann.“ Darüber hinaus enthält das Gutachten völlig neue Erkenntnisse über die Unterschiede in der medizinischen Arbeitsteilung zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern innerhalb Bayerns und vermittelt eine Vorstellung davon, welche Effizienzreserven durch eine Weiterentwicklung der ambulanten Versorgungsstrukturen noch genutzt werden können.
Versorgungs- und Arztbedarf in Sachsen
Im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz hat sich das Zi mit der Frage befasst, welche Bedeutung der demografische Wandel für die ambulante ärztliche Versorgung haben wird. Es soll den Entscheidungsträgern in Land, Kommunen und Krankenkassen Hinweise darauf geben, in welchen Regionen Sachsens bis zum Jahr 2030 besonderer Handlungsbedarf zum Erhalt oder zur Förderung einer adäquaten ärztlichen Versorgung entstehen kann.
Ambulantes Potenzial in der stationären Notfallversorgung
Projektphase I
Fast zwei Millionen Krankenhausfälle pro Jahr wären durch eine bessere ambulante Versorgung vermeidbar. Das geht aus einem Gutachten des IGES-Instituts im Auftrag des Zi hervor. Das Gutachten analysiert erstmals regionale Unterschiede bei vermeidbaren Krankenhausfällen. Grundlage sind die Krankenhausdaten des Jahres 2013.
Projektphase II
Vermeidbare stationäre Notaufnahmen in Krankenhäusern kosten das Gesundheitssystem jährlich Milliarden Euro. Auch während der regulären Praxisöffnungszeiten suchen häufig Menschen auf Eigeninitiative und ohne ärztliche Einweisung die Krankenhäuser auf. Wie das IGES Institut im Auftrag des Zi berechnet hat, summieren sich die Kosten für die Aufnahme und die stationäre Behandlung dieser Menschen, denen ein niedergelassener Arzt gut hätte helfen können, auf knapp 4,8 Milliarden Euro jährlich.
Messung der Wirtschaftlichkeit von ambulanten Arztpraxen: Methodische Konzeption und Messung
Wie ist Wirtschaftlichkeit von Arztpraxen definiert? Wie kann Wirtschaftlichkeit von Arztpraxen gemessen werden? Wem sollen wann Gewinne aus Wirtschaftlichkeitsvorteilen zufließen? Als Beitrag zur Klärung dieser Fragen hat das Zi im Frühjahr 2015 einen Gutachtenauftrag vergeben. Das Ergebnis wurde im Rahmen einer Fachtagung von Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Leiter des Hamburg Center for Health Economics (HCHE) und Mitglied im Sachverständigenrat Gesundheit, vorgestellt und zur fachlichen Diskussion gestellt.
Quantifizierung von kleinräumigen Verlagerungseffekten mit Blick auf die Budgetverhandlungen mit einzelnen Krankenhäusern
Das Zi und die BARMER GEK haben AGENON Gesellschaft für Unternehmensentwicklung im Gesundheitswesen mbH im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens damit beauftragt, die kleinräumige Quantifizierung von Verlagerungseffekten mit Blick auf die Budgetverhandlungen mit einzelnen Krankenhäuser konzeptionell und exemplarisch anhand ausgewählter Krankheiten auf der Grundlage von Daten der BARMER GEK empirisch zu untersuchen.