Presse-Statement zur Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland

Die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ hat gestern unter dem Titel „Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland – Integrierte Notfallzentren und Integrierte Leitstellen“ eine Stellungnahme veröffentlicht. Hierzu erklärt der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried:

„Die Vorschläge der Kommission sind eine Bestätigung dafür, dass die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten an der Notfallversorgung in den letzten Jahren in die richtige Richtung weist. Wir sehen einen Großteil der Empfehlungen als bereits umgesetzt an. Der andere Teil befindet sich auf dem Wege dorthin. Richtig ist, dass die beiden Rufnummern für die telefonische Steuerung und die jeweils damit verbundenen spezifischen Kompetenzen erhalten bleiben sollen. Während sich die digitale Fallübergabe bereits in der Erprobung und auf dem Pfad der Umsetzung befindet, braucht es für den gegenseitigen Austausch über die Rufnummern der Anrufenden und die unter Umständen bereits erfolgten Dispositionen eine entsprechende Rechtsgrundlage.

Ebenfalls richtig ist, dass die Integrierten Notfallzentren (INZ) als gemeinsame Anlaufstellen der Akut-und Notfallversorgung auf Standorte der umfassenden und erweiterten Notfallversorgung begrenzt werden. Damit würde die Anzahl der heute bereits eingerichteten Bereitschaftspraxen reduziert. Auch für die dann verbleibenden Schwerpunktstandorte sollte eine Planung der Besetztzeiten von Bereitschaftspraxen von der Zahl der bisher dort behandelten Patientinnen und Patienten abhängig gemacht werden. Ob es effizient ist, Bereitschaftspraxen während der Praxisöffnungszeiten zu besetzen, wird noch bewiesen werden müssen. Die Standortplanung wird vor diesem Hintergrund schon jetzt die sich perspektivisch ergebenden Personalengpässe in der ambulanten und stationären Versorgung berücksichtigen müssen.

Um Überlastungen dieser Einrichtungen der integrierten Akut- und Notfallversorgung zu vermeiden, muss bereits bei der Planung auch darauf geachtet werden, Sogeffekte gering zu halten. Insbesondere der fahrende Bereitschaftsdienst und telemedizinische Angebote müssen hier Berücksichtigung finden. Sinnvoll ist, dass die Bereitschaftspraxen zur Diagnostik auf die vom Krankenhaus vorgehaltenen technischen Einrichtungen zurückgreifen können. Insofern ist zu begrüßen, dass die Kommission auch ein einheitliches Terminbuchungssystem fordert, das auch für INZ und für die Weiterleitung von Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen soll. Auch hierzu sind die Arbeiten auf Seiten der Kassenärztlichen Vereinigungen bereits deutlich vorangeschritten.

Der Gedanke, dass Versicherte 24/7 im Akutfall auf ein telefonisches, digitales und telemedizinisches Beratungsangebot mit einer Vermittlung eines angemessenen Versorgungsangebotes zurückgreifen können, ist noch relativ neu. In die Praxis umgesetzt wurde dies erstmalig im Pandemiejahr 2020. Bis heute sind durch die Fachkräfte der 116117 rund vier Millionen strukturierte telefonische Ersteinschätzungen vorgenommen worden, 1,6 Millionen davon allein in den letzten zwölf Monaten. Das sind rund 150.000 pro Monat, Tendenz steigend. Ein digitales Angebot zur Ersteinschätzung mit Terminvermittlung wird aktuell ergänzt. Auf diesen Grundlagen kann jetzt aufgesetzt werden. 

Deshalb ist es auch erfreulich, dass die Kommission anerkennt, dass die Vorhaltekosten für ein niedrigschwelliges Steuerungsangebot, das Hilfesuchenden mit dringlichen Gesundheitsanliegen rund um die Uhr einen telefonischen oder digitalen Erstkontakt mit dem Versorgungssystem bietet, ebenso von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden sollten wie Aufwendungen zur Einrichtung und zum Betrieb von Bereitschaftspraxen in den INZ.“

Das Statement zum Download

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Daniel Wosnitzka

Leiter Stabsstelle Kommunikation / Pressesprecher