Zi zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Reform der Notfallversorgung vom 09.01.2020

Stellungnahme des Zi zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Reform der Notfallversorgung vom 09.01.2020

Seit mehreren Jahren beforscht und entwickelt das Zi Ersteinschätzungsverfahren für die Akutversorgung. Grund genug für eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung, die heute an das Bundesministerium für Gesundheit übergeben wurde.

„Das Bundesministerium hat die zentrale Rolle strukturierter Ersteinschätzungsverfahren für eine gut organisierte Notfallversorgung erkannt. Das ist ausdrücklich zu begrüßen. Um jedoch über alle Versorgungsebenen hinweg die notwendige Stringenz zu gewährleisten, sollten bestehende Vorgaben – konkret die KBV-Richtlinien zu 116117 – bei neuen Vereinbarungen berücksichtigt werden. Außerdem brauchen wir eine explizite Rechtsgrundlage, sodass die Zwischenstände bzw. Ergebnisse der Ersteinschätzung unkompliziert zwischen KVen und Rettungsleitstellen bzw. mit den behandelnden Stellen ausgetauscht werden können.“, erklärte der Vorstandsvorsitzende des Zi, Dr. Dominik von Stillfried, heute in Berlin. Die Stellungnahme des Zi ist hier abrufbar:

Stellungnahme des Zi zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Stand 07.02.2020):

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Daniel Wosnitzka

Leiter Stabsstelle Kommunikation / Pressesprecher