Weiterbildungsordnung für Ärzte muss mit Ambulantisierung der Medizin schritthalten

Gemeinsame Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung


Die Weiterbildung zum Facharzt in der Medizin muss stärker an ambulanten Weiterbildungsinhalten orientiert werden. Das sei notwendig, um das komplette inhaltliche Spektrum der jeweiligen Fachrichtungen weiterhin in der Weiterbildung abbilden zu können, fordern Dr. Dirk Heinrich, Vorsitzender der Hamburger Vertreterversammlung, und Dr. Dominik von Stillfried, Geschäftsführer des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung. Der 120. Deutsche Ärztetag diskutiert unter TOP 7 voraussichtlich am 26. Mai über die Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung.

„Die Medizin hat sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten stark verändert. Immer mehr Patienten können und werden nahezu ausschließlich im ambulanten Bereich behandelt werden. Das betrifft zum Beispiel die Augenheilkunde, die Diabetologie oder die Versorgung von Patienten mit HIV/AIDS.“, sagte Dr. Dominik von Stillfried. „Wenn nun die Weiterbildung zum Facharzt ausschließlich in Krankenhäusern stattfindet, finden wesentliche Inhalte der Medizin nicht mehr statt. Das kann nicht zielführend sein.“

Auch die in der Patientenversorgung tätigen Ärzte und Ärztinnen bedauern, dass die Weiterbildung zu wenig ambulante Inhalte widerspiegelt. So jedenfalls lautet das <link file:1488 _blank pdf>Ergebnis einer Fokusgruppenstudie, die das Zi im Vorfeld des 2. Hamburger Versorgungsforschungskongresses im Auftrag der KV Hamburg mit Unterstützung der Apo-Bank durchgeführt hat. Selbst für Ärzte und Ärztinnen, die nie vorhaben, in einer ambulanten Praxis zu arbeiten, seien ambulante Weiterbildungsinhalte wichtig, da sie so die Anforderungen und Spezifika der ambulanten Patientenversorgung kennen lernen könnten. Dies erleichtere dann später die sektorenübergreifende ärztliche Zusammenarbeit.

Dr. Dirk Heinrich, Vorsitzender der Hamburger Vertreterversammlung, unterstrich die Notwendigkeit einer zügigen Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung: „Derzeit hinkt die Weiterbildungsordnung der Realität um Jahrzehnte hinterher. Das müssen wir als Ärzteschaft zügig und ohne weitere Verzögerungen angehen. Sonst verliert der Facharztstatus ein wesentliches Qualitätsmerkmal: das vollumfängliche Überblicken eines Fachgebiets. Dies kann heute nur noch durch ambulante und stationäre Weiterbildungsinhalte erreicht werden.“

Aus Sicht von Dr. Heinrich ist die Diskussion innerhalb der Ärzteschaft in den letzten Jahren produktiv verlaufen. Sie müsse nun aber auch zielorientiert zu Ende geführt werden, damit ambulante Weiterbildungsinhalte schnellstmöglich Eingang in die Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern finden.

Die pdf-Version der Pressemitteilung finden Sie <link file:1719 _blank pdf>hier.

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Daniel Wosnitzka

Leiter Stabsstelle Kommunikation / Pressesprecher