Zi-Bericht zur Prävalenz von leichten kognitiven Störungen und Demenzen veröffentlicht

Zahl der an Demenz erkrankten Patienten nimmt weiter zu – Ambulante Behandlung leichter kognitiver Störungen immer wichtiger

Die Behandlungsprävalenz von Demenz ist zwischen 2009 und 2016 von 2,52 auf 3,55 Prozent gestiegen. Die Zahl der Demenzpatienten hat damit in diesem Zeitraum um 40 Prozent zugenommen, von 1,01 Millionen 2009 auf 1.41 Millionen 2016. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird erwartet, dass die Anzahl der Patienten mit diagnostizierter Demenz in Deutschland weiter ansteigt – bis 2050 auf über 3 Millionen. Die Erkrankungshäufigkeit von leichten kognitiven Störungen (MCI) ist von 2009 bis 2016 von 0,13 Prozent auf 0,42 Prozent gestiegen. Das entspricht einem Aufwuchs in der Anzahl behandelter Patienten von 229 Prozent (von 51.000 für 2009 auf 167.000 Patienten für 2016). Trotz der Zunahme in der Behandlungsprävalenz wird MCI nach wie vor zu selten diagnostiziert und dokumentiert. Die geschätzte bevölkerungsbezogene Prävalenz liegt bei 1,5 bis 3,7 Millionen Patienten.

Das sind die Kernergebnisse einer aktuellen Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) und des Instituts für Sozialmedizin, Arbeitsmedizin und Public Health (ISAP) der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig. „Angesichts des demografischen Wandels mit einer immer älter werdenden Bevölkerung steht die medizinische Versorgung von Patienten mit dementiellen Erkrankungen vor großen Herausforderungen. Aufgrund nur mäßig erfolgreicher medikamentöser Therapiestrategien auf diesem Gebiet rücken sekundärpräventive Therapien in frühen Phasen der Demenzerkrankung immer stärker in den Fokus der medizinischen Versorgung. Leichte kognitive Störungen bei Patienten schnell zu diagnostizieren und insbesondere durch Hausärzte und neuropsychiatrische Fachärzte zielgerichtet zu behandeln, ist daher besonders wichtig“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

Dr. Dr. Jens Bohlken, Erstautor und zuständig für das Demenz-Referat im Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN) bekräftigte: „In Zukunft wird eine mehrjährige haus- und fachärztliche Begleitung dieser Patienten an Bedeutung gewinnen. Dabei sollte der medizinische Versorgungs- und Beratungsbedarf unter Berücksichtigung der Erwartungen der Patienten bestimmt werden. Es können präventive, neuropsychologische, ergo- und auch psychotherapeutische Interventionen oder eine Überweisung in eine spezialisierte Gedächtnissprechstunde veranlasst werden. Besonders wichtig ist es, bei den regelmäßigen Verlaufskontrollen eine beginnende Demenz rechtzeitig zu erkennen und indikationsgerecht mit den aktuell verfügbaren Antidementiva zu behandeln.“

Die Auswertungen basieren auf den ambulanten vertragsärztlichen Abrechnungsdaten gemäß § 295 SGB V der Jahre 2009 bis 2016. In dieser Datengrundlage erfasst ist jede in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte Person mit mindestens einem Arztkontakt im vertragsärztlichen Bereich im entsprechenden Abrechnungszeitraum. Für die Jahre 2009 bis 2016 sind in Hausarzt- und Facharztpraxen behandelte prävalente Patienten mit leichten kognitiven Störungen (MCI) und Demenz identifiziert worden, bei denen in mindestens zwei Quartalen eine gesicherte MCI- oder Demenzdiagnose dokumentiert wurden.
<link https: www.thieme-connect.de products ejournals abstract a-1012-9502 _blank link>
Abstract zur Studie „Prävalenz von leichten kognitiven Störungen und Demenzen in der ambulanten Routineversorgung in Deutschland 2009–2016“  (online erschienen in: "Psychiatrische Praxis", Georg Thieme Verlag, Stuttgart, 2019)

<link file:2847 _blank pdf>Die Presseinformation zum Download

 

Weitere Informationen

Daniel Wosnitzka

Leiter Stabsstelle Kommunikation / Pressesprecher