Zi zu Barmer-Krankenhaus-Report: Bessere Voraussetzungen für ambulante Behandlung schaffen

Zum aktuellen Krankenhaus-Report der Barmer GEK erklärt der Geschäftsführer des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried: „Die Forderung, Krankenhausaufenthalte durch eine intensivere ambulante Behandlung zu vermeiden, ist richtig. Allerdings können niedergelassene Ärzte nur mehr Patienten behandeln, wenn ihre Arbeit zu festen Preisen vergütet wird und unsachgemäße Beschränkungen für Verordnungen etwa für Physiotherapie entfallen.

Wer Rückenschmerz-Patienten stärker ambulant behandelt sehen will, muss dafür notwendige Voraussetzungen bei den niedergelassenen Ärzten schaffen. Momentan werden in einigen Regionen bis zu einem Fünftel der ärztlichen Leistungen von den Krankenkassen nicht bezahlt. Statt die Situation Jahr für Jahr fortzuschreiben, müssen Vergütungsvereinbarungen und Heilmittelbudgets für niedergelassene Ärzte endlich auch den gewünschten Versorgungsumfang enthalten.“

Laut dem Krankenhaus Report der Barmer GEK wird gut ein Drittel der Kreuzschmerz-Patienten im Krankenhaus lediglich diagnostisch behandelt. Die Kasse spricht von einer Fehlentwicklung und fordert niedergelassene Ärzte zu einer professionellen und fachübergreifenden Versorgung auf, um Krankenhausaufenthalten vorzubeugen.

Zi-Geschäftsführer Dr. von Stillfried verweist in diesem Kontext auf ein von der Barmer GEK und dem Zi gemeinsam beauftragtes Gutachten, wie Leistungsverlagerungen aus dem Krankenhaus hin zu niedergelassenen Ärzten bei der Vereinbarung von Krankenhausbudgets berücksichtigt werden können.

Das Gutachten steht <link file:902 _blank pdf>hier zur Verfügung.

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Daniel Wosnitzka

Leiter Stabsstelle Kommunikation / Pressesprecher