Nur zwei Drittel der Gesamteinnahmen je Praxisinhaber stammen aus Kassenleistungen

Mit den Preisen für Kassenleistungen können niedergelassene Ärzte kaum das Einkommen vergleichbar qualifizierter Ärzte im Krankenhaus erzielen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung. Geschäftsführer Dr. Dominik von Stillfried warf dem GKV Spitzenverband "Trittbrettfahrerei" vor. Der vom Verband zitierte Jahresüberschuss von durchschnittlich 166.000 Euro je Praxisinhaber werde von den gesetzlichen Krankenkassen so nicht finanziert.

Nach der Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) erzielen niedergelassene Ärzte nur etwa zwei Drittel des Jahresüberschusses aus der Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten. Der Rest stamme aus der Behandlung von Privatpatienten, aus Gutachtertätigkeiten sowie anderen Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert würden. „Statt sich mit fremden Federn zu schmücken, sollten die Krankenkassen die Interessen ihrer Versicherten im Blick haben. Die notwendige Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung wird ohne sachgerechte Entwicklung der Vergütung nicht gelingen“, sagte von Stillfried.

GKV-Anteil an Gesamteinnahmen rückläufig

Das Zentralinstitut hat für die Analyse die vom GKV-Spitzenverband zitierte Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes herangezogen. Danach geht der Anteil der GKV-Honorare an den Gesamteinnahmen der Ärzte seit Jahren zurück: Während der GKVAnteil im Jahr 2003 noch 75 Prozent betrug, lag er im Jahr 2011 bei 69 Prozent.

Höhere Privateinnahmen kompensieren unzureichende Vergütung

Die Gesamteinnahmen je Praxisinhaber seien zwischen den Jahren 2007 und 2011 zwar um 17 Prozent (2003-2007: 8 Prozent) gestiegen, hob das Institut hervor. Die Einnahmen aus GKV-Leistungen hätten allerdings nur um 13 Prozent zugenommen (2003-2007: 2 Prozent).

Hinzu komme, dass die Betriebskosten im Berichtszeitraum um 17 Prozent (2003-2007: 4 Prozent) gestiegen seien. „Fakt ist, dass nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes die Aufwendungen stärker gestiegen sind als die Einnahmen für Behandlung gesetzlich Versicherter,“ stellte von Stillfried fest.

Die Wissenschaftler des Zi weisen darauf hin, dass der überwiegende Teil des Einnahmenanstiegs aus GKV-Leistungen seit 2007 auf einen „notwendigen und politisch gewünschten Einmaleffekt im Jahr 2008“ zurückgeht Damals hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss einen erheblichen Anpassungsbedarf der Vergütung festgestellt. Die GKV Einnahmen je Arzt stiegen in der Folge um durchschnittlich zehn Prozent. „Hiermit sollten vor allem Vergütungslücken aus der Vergangenheit kompensiert werden“, betonte von Stillfried. Bis zu diesen Anpassungen hatten die niedergelassenen Ärzte fast jede dritte Leistung für gesetzlich Krankenversicherte ohne Bezahlung erbracht. Ohne diesen vom Gesetzgeber veranlassten Einmaleffekt wären die GKV-Einnahmen je Arzt zwischen 2007 und 2011 lediglich um drei Prozent gestiegen.

<link file:271 _blank pdf>Ökonomische Analyse zur ärztlichen Vergütung im ambulanten Bereich

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Daniel Wosnitzka

Leiter Stabsstelle Kommunikation / Pressesprecher