Zi-Studie: Krankenhäuser als Unterstützung für niedergelassene Fachärzte ungeeignet

Eine institutionelle Öffnung der Krankenhäuser ist kein geeignetes Mittel, um den Ärztemangel in unterversorgten Regionen auszugleichen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi). „In den meisten unterversorgten Regionen – vorwiegend auf dem Land – verfügen Krankenhäuser nicht über entsprechende Fachabteilungen oder Ärzte“, sagt der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. „Damit erweist sich eines der Mittel zur Verbesserung der Versorgung des sogenannten GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes als unwirksam.“

In der Analyse hat das Zi untersucht, welche Fachärzte in unterversorgten Planungsregionen fehlen. Ob in einer Region Unterversorgung besteht, stellen die sogenannten Landesausschüsse der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen fest. Zudem hat sich der Sachverständigenrat Gesundheit mit geeigneten Schwellenwerten für Unterversorgung beschäftigt. Datenbasis des Zi war die Bedarfsplanungsumfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Als Schwellenwert wurde ein Versorgungsgrad von 75 % bei grundversorgenden Fachärzten gewählt, wie im Gutachten des Sachverständigenrats vorgeschlagen. Damit hat sich das Zi für die weitreichendere Definition entschieden, da ansonsten erst ab 50 % von einer Unterversorgung gesprochen wird. Anhand der Qualitätsberichte der Krankenhäuser von 2013 haben die Wissenschaftler ermittelt, wie viele Krankenhäuser der jeweils betroffenen Region eine entsprechende Fachabteilung beziehungsweise im Krankenhaus tätige Fachärzte haben.

In vielen Krankenhäusern fehlen passende fachärztliche Abteilungen

Das Ergebnis: 37 von 372 Kreisen und 4 von 17 Gebieten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sind in einer Facharztgruppe unterversorgt. In der auf Kreisebene geplanten allgemeinen fachärztlichen Versorgung sind Dermatologen, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Psychologen, Augenärzte sowie in jeweils einem Kreis die Frauen- und Kinderärzte betroffen.

Nur in 9 von 37 betroffenen Kreisen befindet sich mindestens ein Krankenhaus mit einer entsprechenden Fachabteilung; dabei werden die Fachabteilungen der Krankenhäuser bei 8 von 9 Kreisen ausschließlich von Belegärzten – also Vertragsärzten – betreut. „Wenn in einem Krankenhaus kein Facharzt für Augenheilkunde arbeitet, kann es auch nicht wegen einer Unterversorgung im augenärztlichen Bereich für die ambulante Versorgung zugelassen werden müssen“, hält Zi-Geschäftsführer Dr. Dominik von Stillfried fest.

Deutlich wird die Kluft zwischen politischem Willen und Wirklichkeit besonders bei den Dermatologen: Sie fehlen in 11 Planungsregionen. Indes gibt es in keiner dieser Regionen ein Krankenhaus, das eine entsprechende Fachabteilung hätte. Eine weitere Hürde zeigt sich in der Organisationsstruktur der Krankenhausversorgung: Was im ambulanten Bereich als allgemeine fachärztliche Versorgung (etwa Augenärzte oder HNO-Ärzte) gilt, bleibt im stationären Bereich Kliniken mit Schwerpunkt- und Zentralversorgung vorbehalten. In vielen Kliniken gibt es schlicht zu wenig Mediziner mit allgemeiner fachärztlicher Ausbildung, um eine Gegend ausreichend versorgen zu können.

„Das Rückgrat der fachärztlichen Versorgung bilden die Vertragsärzte. Die Krankenhäuser haben nicht die Kapazitäten um hier auszuhelfen. Das gilt in besonderem Maße für den Hausarztmangel; hier haben Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung überhaupt keine Personalressourcen. Was wir statt Öffnung der Krankenhäuser brauchen, ist eine nachhaltige Förderung der vertragsärztlichen Versorgung“, bilanziert Dr. Andreas Gassen.

Hintergrund

Das geplante GKV-Versorgungsstärkungsgesetz zielt unter anderem auf die Verbesserung der Versorgung in strukturschwachen Regionen. Neben einer Vielzahl von entsprechenden Maßnahmen wird im aktuellen Regierungsentwurf auch eine obligatorische Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung in unterversorgten Regionen angestrebt. Dies soll durch eine entsprechende Änderung des § 116a SGB V erreicht werden. Nach geltendem Recht können die Zulassungsausschüsse zur Sicherstellung der Versorgung einzelne an Krankenhäusern angestellte Fachärzte oder Krankenhäuser zur ambulanten Versorgung ermächtigen.

<link fileadmin images content pdfs_alle _blank pdf>Pressemitteilung

<link fileadmin images content pdfs_alle pdf>Zipaper: Übernahme der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser in unterversorgten Gebieten

Weitere Informationen

Daniel Wosnitzka

Leiter Stabsstelle Kommunikation / Pressesprecher