Grafik des Monats

Januar 2022

92 Prozent der ambulant behandelten COVID-19-Patient:innen in der zweiten Pandemie-Welle sind vertragsärztlich versorgt worden // Ärztlicher Bereitschaftsdienst und Notaufnahmen der Krankenhäuser sind zu gleichen Teilen an Notfallbehandlung (8 Prozent) beteiligt // „Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind Wellenbrecher für Kliniken“

Das zentrale Ziel in der nunmehr zwei Jahre andauernden COVID-19-Pandemie ist es, die Sterblichkeit der Erkrankten so gering wie möglich zu halten und eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern. Unter dem Einfluss der nun vorherrschenden Omikron-Virusvariante werden aktuell viele Personen infiziert, die aber tendenziell mildere Krankheitsverläufe zeigen. Wegen der hohen Ansteckungsrate muss vor allem einer übermäßigen Inanspruchnahme von Krankenhausbehandlungen sowie einer Überlastung der Notaufnahmen aber auch des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes vorgebeugt werden.

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat auf Basis der Abrechnungsdaten des Zeitraums Oktober 2020 bis Juni 2021 analysiert, wie viele COVID-19-Patient:innen während der zweiten Pandemie-Welle in der ambulanten Regelversorgung behandelt werden konnten und wie viele Patient:innen davon ambulant als Notfälle versorgt worden sind. Der Abgleich mit den quartalsbezogenen Meldedaten des Robert Koch-Instituts (RKI) zeigt, dass rund zwei Drittel der laborbestätigten COVID-19-Fälle (je nach Quartal zwischen 63 und 71 Prozent) ambulant behandelt worden sind. Stationär im Krankenhaus behandelt wurden in diesem Zeitraum nach RKI-Angaben rund 5 Prozent dieser Fälle. Die Relation von stationär zu ambulant behandelten Corona-Fällen beträgt demnach ca. 1 zu 12. Dies verdeutlicht den Stellenwert der ambulanten medizinischen Versorgung.

Von den ambulant behandelten COVID-19-Patient:innen sind auf dem Höhepunkt der zweiten Pandemie-Welle (1. Quartal 2021) rund 92 Prozent in den Praxen niedergelassener Ärzt:innen behandelt worden. Dieser Anteil stellt sich auch im 4. Quartal 2020 und im 2. Quartal 2021 ähnlich dar. Nur rund 8 Prozent der Patient:innen mussten sich in die ambulante Notfallbehandlung begeben. Davon sind im Betrachtungszeitraum jeweils etwa die Hälfte durch den Ärztlichen Bereitschaftsdienst und die Notaufnahmen der Krankenhäuser behandelt worden. Die angegebenen Werte beziehen sich auf einen Zeitraum, in dem die Delta-Variante des SARS-CoV-2-Virus dominant war. Diese führt tendenziell häufiger zu schweren Verläufen als die nun vorherrschende Omikron-Variante.

„Wenn an COVID-19 Erkrankte behandlungsbedürftig werden, ist eine ambulante Versorgung in 11 von 12 Fällen ausreichend. Weniger als jede 20. ambulant behandelte Patientin bzw. Patient musste in der Notaufnahme eines Krankenhauses versorgt werden. Die Tatsache, dass rund 95 Prozent der in Deutschland ambulant behandelten Patientinnen und Patienten über die vertragsärztliche Regelversorgung und den ärztlichen Bereitschaftsdienst behandelt werden können, zeigt eines erneut sehr deutlich: Der ambulante Schutzwall der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ist der starke Wellenbrecher, der die Kliniken vor der Corona-Flut schützt“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

Bildunterschrift:
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi):
Anzahl der ambulanten COVID-19-Patient:innen, die vom 1. Oktober 2020 bis 30. Juni 2021 vertragsärztlich versorgt worden sind (einschließlich Notdienst)

Datenbasis:
Vertragsärztliche Abrechnungsdaten 2020-2021.

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Daniel Wosnitzka

Leiter Stabsstelle Kommunikation / Pressesprecher