Zi veröffentlicht Umfrageergebnisse zur Ausbildungstätigkeit in Praxen und Medizinischen Versorgungszentren

Ausbildungsquote in vertragsärztlicher Versorgung mit 42 Prozent hoch // Bewerbungsquote zu niedrig // „Zeitnahe Aktualisierung der Ausbildungsordnung besonders wichtig“

42 Prozent der Praxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in Deutschland bilden derzeit aus. Mit dieser Ausbildungsquote ist die Ausbildungsbereitschaft innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung als hoch zu bewerten. Ein substanzielles Hindernis für die Ausbildung ist die schwierige Bewerbungslage: In fast der Hälfte der Praxen und MVZ waren im Schnitt nicht einmal die Hälfte der Bewerbungen je Ausbildungsstelle geeignet. In fast einem Drittel hatten die eingestellten Auszubildenden in der Regel einen geringeren als den von den Inhaber:innen und Leiter:innen erwarteten Schulabschluss „Mittlere Reife“. Bestehende Entwicklungsbedarfe bei Soft-Skills-Faktoren, wie Sozialkompetenz und Belastbarkeit, müssen in den Praxen während der Ausbildung geschlossen werden. Häufige Ausbildungsabbrüche verschärfen den Personalmangel und erhöhen den Aufwand in den Praxen zusätzlich: Rund ein Drittel der ausgewerteten Praxen und MVZ sind in den Jahren 2017 bis 2021 von Ausbildungsabbrüchen betroffen gewesen. Die in den Praxen und MVZ verbleibenden Auszubildenden sind hingegen stark engagiert.

Das sind die zentralen Ergebnisse einer aktuellen Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zur „Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten (MFA) in Praxen und Einrichtungen der vertragsärztlichen Versorgung“. „Unsere Umfrageergebnisse zeigen eines sehr deutlich: Die derzeitige Ausbildungsordnung erscheint vielen Praxisinhaberinnen und -inhabern nicht mehr an die modernen Arbeitsplatzerfordernisse angepasst. Grundlagenkenntnisse und Soft Skills müssen stärker vermittelt werden, damit die Bewerberinnen und Bewerber besser auf die Tätigkeit als Medizinische Fachangestellte vorbereitet sind. Qualifikations- und Ausbildungsdefizite später ausgleichen zu müssen, belastet den Workflow in den Arzt- und Psychotherapiepraxen“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried. Er wies zudem daraufhin, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen hierbei nicht direkt helfen könnten, da die Zuständigkeit für die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten bei den Ärztekammern liege.

Um die Wettbewerbsposition der vertragsärztlichen Einrichtungen im Ausbildungsmarkt zu verbessern, sollte bei der Überarbeitung der Ausbildungsordnung eine anspruchsvollere Ausrichtung angestrebt werden. „Medizinische Fachangestellte sind elementarer Teil der Sicherstellung ärztlicher Versorgung. Eine modulare Ausrichtung der MFA-Ausbildung könnte helfen, das dafür notwendige Qualifikationsniveau breiter und schneller zu erreichen. Grundlagenkenntnisse sollten gezielt vertieft und in Teilen mit wählbaren Schwerpunkten kombiniert werden können, zum Beispiel im Bereich der Praxisorganisation und Digitalisierung. Auf diesen könnten attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für die besten Kandidatinnen und Kandidaten aufsetzen“, so von Stillfried weiter. Um die notwendige Attraktivitätssteigerung ihres Ausbildungsberufes zu erreichen und dadurch dem medizinischen Fachkräftemangel entgegenzuwirken, seien Praxen und MVZ aber auch auf monetäre und nicht-monetäre Unterstützung durch Staat und Gesellschaft angewiesen. Denkbar seien hier beispielsweise breitenwirksame Ausbildungs- und Wertschätzungsoffensiven. Um qualifiziertere Bewerber:innen zu erhalten, müssten Aus- und Weiterbildung aber auch besser bezahlt werden können. Die Kassenärztlichen Vereinigungen könnten beispielsweise einen Zuschuss zur Aus- und Weiterbildung zahlen, wenn die Krankenkassen dies in Summe, etwa als Fonds einer Qualifizierungsinitiative gegenfinanzieren würden, erklärte der Zi-Vorstandsvorsitzende.

Die Erhebung erfolgte per Online-Fragebogen im Rahmen der jährlichen Erhebung des Zi-Praxis-Panels 2021 und des Zi-MVZ-Panels 2022. Diese fanden zwischen dem 10. Dezember 2021 und dem 31. März 2022 (Zi-Praxis-Panel) sowie dem 15. Januar und 31. Mai 2022 (Zi-MVZ-Panel) statt. Im Rahmen der Erhebungswelle 2021 des Zi-Praxis-Panels wurden insgesamt 58.894 Praxen der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung per postalischem Einladungsverfahren um Teilnahme an der Erhebung gebeten. Die Grundgesamtheit bildet das Bundesarztregister zum Stand 31. Dezember 2020. Von den 58.894 angeschriebenen Praxen haben zum Stand 19. April 2022 4.535 Praxen Angaben zum Schwerpunktthema Ausbildung gemacht. Somit beteiligten sich etwa 7,7 Prozent der angeschriebenen Praxen. Diese Praxen werden in der vorliegenden Analyse zum Schwerpunktthema berücksichtigt. Im Rahmen der Erhebungswelle 2022 des Zi-MVZ-Panels wurden 3.838 zugelassene MVZ und ihnen gleichgestellte Einrichtungen per postalischem Einladungsverfahren um Teilnahme gebeten. Das Zi-MVZ-Panel stellt eine Vollerhebung auf Grundlage des Bundesarztregisters zum 31. Dezember 2021 dar. Bis zum 12. Mai 2022 haben 230 MVZ Angaben zum Schwerpunktthema Ausbildung gemacht und werden in der vorliegenden Analyse zum Schwerpunktthema berücksichtigt. Dies entspricht einer Rücklaufquote von etwa 6 Prozent.

Zi-Paper „Die Ausbildung von MFA in Praxen und Einrichtungen der vertragsärztlichen Versorgung“

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Daniel Wosnitzka

Leiter Stabsstelle Kommunikation / Pressesprecher