Fünfte bundesweite Befragung zur wirtschaftlichen Situation in Arztpraxen startet Mitte Juni

Ab Mitte Juni erhalten wieder mehrere tausend Praxen Post vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Unter dem Motto „ZiPP zählt!“ sind sie gebeten, bis zum 30. September an der bundesweiten Befragung zur Wirtschaftssituation in der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen. 

Die Befragung liefert den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eine wichtige Datengrundlage für die Verhandlungen mit den Krankenkassen. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Entwicklung der Betriebs- und Investitionskosten bei der jährlichen Anpassung der Vergütungen für die niedergelassenen Ärzte zu berücksichtigen. Das ZiPP zeigte Nachholbedarf beim Honorar auf: Nach bisherigen Ergebnissen erreichten die von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlten Honorare nicht den von Krankenkassen und KBV vereinbarten Referenzwert für ein Arztgehalt im Krankenhaus.

Das ZiPP ist die einzige fachübergreifende repräsentative Erhebung, die eine Beurteilung der wirtschaftlichen Situation der Praxen im Zeitablauf zulässt. Das Zi erhebt die Daten im Auftrag seiner Träger seit 2010 regelmäßig einmal pro Jahr. In den vergangenen vier Erhebungen haben sich bereits rund 11.500 Ärzte und Psychotherapeuten aus rund 9.300 Praxen beteiligt. Bei der aktuellen Erhebung werden Daten der Jahre 2010 bis 2013 abgefragt. Damit liegen mit Ende der Befragung Daten mit hoher Aktualität vor. Die Angaben müssen vom Steuerberater testiert werden. Für ihre Teilnahme erhalten die ZiPP-Teilnehmer eine pauschale Aufwandentschädigung.

Je größer der Rücklauf, desto aussagefähiger ist die Datengrundlage. Aufgerufen zur Teilnahme sind sowohl Ärzte und Psychotherapeuten, die sich bereits in den vergangenen Jahren beteiligt haben, als auch solche, die in einem repräsentativen Stichprobenverfahren ausgewählt wurden. Wer bereits teilgenommen hat, ist für das Panel besonders wichtig. 

Um die Teilnahme zu fördern, bietet das Zi:

  • Aufwandentschädigung: für Einzelpraxen gibt es 200 Euro, Gemeinschaftspraxen erhalten wegen des höheren Aufwands 350 Euro.
  • Software: Steuerberater erhalten über DATEV und ADDISON eine Software, um den Fragebogen aus vorliegenden Steuererklärungen mit geringstem Aufwand zu erstellen. 
  • Feedback: Alle ZiPP-Teilnehmer erhalten den Jahresbericht und einen individuellen Praxisbericht mit Vergleichskennzahlen. Ein Musterbericht kann im Internet eingesehen werden. Auch die Berufsverbände erhalten Auswertungen für ihre Fachgruppe nach Versorgungsschwerpunkten.

 Bei Rückfragen können die angeschriebenen Ärzte und Psychotherapeuten die Telefon-Hotline 030 4005 2444 nutzen. Detailliertere Informationen, etwa der Jahresbericht, stehen unter <link https: www.zi-pp.de _blank>www.zi-pp.de.

Weitere Informationen

Daniel Wosnitzka

Leiter Stabsstelle Kommunikation / Pressesprecher