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Mai 2026

2025 nur noch 27 Millionen vertragsärztliche Antibiotikaverordnungen, Rückgang um 11,5 Prozent gegenüber Vorjahr // Auch Verordnungsrate von Fluorchinolonen bei unkomplizierten Harnwegsinfektionen eingebrochen // „Vertragsärzte verordnen Antibiotika sehr sorgsam“

Antibiotika sind unverzichtbar in der Behandlung schwerer bakterieller Infektionen. Gleichzeitig sind Antibiotikaresistenzen weltweit eine zentrale Herausforderung in der medizinischen Versorgung. Ein zurückhaltender und indikationsbezogener Einsatz von Antibiotika ist entscheidend, um die Entwicklung von Antibiotikaresistenzen einzudämmen. In den letzten Jahren ist daher verstärkt darauf geachtet worden, den Antibiotikagebrauch konsequent zu reduzieren. So engagieren sich die Kassenärztlichen Vereinigungen in breit angelegten Innovationsfonds-Projekten wie etwa ElektRA (Elektive Förderung Rationaler Antibiotikatherapie), um Ärztinnen und Ärzte bei der rationalen Verordnungsentscheidung zu unterstützen.

Auch vor diesem Hintergrund ist die Zahl der Antibiotikaverordnungen in der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland im Jahr 2025 mit nur noch 27 Millionen Verschreibungen wieder deutlich zurückgegangen. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 11,5 Prozent. Im Jahr 2024 hatte die Zahl der Verordnungen noch bei knapp 30,5 Millionen gelegen. Erstmals seit Ende der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Schutzmaßnahmen ist die Zahl der Verordnungen damit wieder unter den Wert von 2019 gesunken. Das sind die zentralen Ergebnisse einer aktuellen Auswertung der vertragsärztlichen Arzneiverordnungsdaten für die Jahre 2016 bis 2025, die das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) heute veröffentlicht hat.

Die Entwicklung der ambulanten Antibiotikaverordnungen zeigt für den Zeitraum 2016 bis 2025 insgesamt ein wechselhaftes Bild: Zwischen 2016 und 2019 sind die Verordnungen kontinuierlich von etwa 34 Millionen auf 29 Millionen zurückgegangen. Mit Beginn der Corona-Pandemie kam es in den Jahren 2020 und 2021 zu einem deutlichen Einbruch der Verordnungszahlen. Die Zahl der Antibiotikaverordnungen sank auf knapp 21,5 Millionen im Jahr 2020 bzw. auf rund 19,5 Millionen im Jahr 2021. Dies waren Sondereffekte. Mit dem Ende der Schutzmaßnahmen und wieder zunehmender Krankheitslast durch Infektionen in der Bevölkerung ab 2022 nahmen die Verordnungszahlen wieder deutlich zu und überstiegen 2024 mit rund 30,5 Millionen Verordnungen das präpandemische Niveau von 2019. Im Jahr 2025 sank die Anzahl an Verordnungen dann wieder auf 27 Millionen ab und unterschreitet damit jetzt das präpandemische Verordnungsniveau. 

„Diese Entwicklung zeigt, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Antibiotika in der Regel überaus sorgsam und verantwortungsbewusst verordnen. In den Jahren 2023 und 2024 waren auffällig viele Infektionskrankheiten, insbesondere der oberen Atemwege, zu beobachten. Das hat sich auch in den Verordnungszahlen niedergeschlagen. Dennoch zählte Deutschland auch 2024 im europäischen Vergleich zu den Ländern mit dem niedrigsten Antibiotikaverbrauch im ambulanten Bereich“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried. Neben der Entwicklung der Gesamtzahl der Verordnungen schlage sich das rationale Verordnungsverhalten auch in der Wirkstoffwahl nieder, betonte von Stillfried:

„Während im Jahr 2015 noch 36 Prozent der Patientinnen mit unkompliziertem Harnwegsinfekt ein Fluorchinolon erhielten, waren es 2024 nur noch rund 6 Prozent. Ein Absinken auf 0 Prozent ist hingegen nicht zu erwarten, da es indikationsgerechte Gründe für den Einsatz gibt, etwa wenn sich ein unkomplizierter zu einem komplizierten Harnwegsinfekt entwickelt hat. Besonders deutlich war der Rückgang zwischen 2018 und 2019: Der Anteil verordneter Fluorchinolone sank von 24 Prozent im Jahr 2018 auf 13 Prozent im Jahr 2019. Damit hat sich das Verordnungsverhalten in zehn Jahren erheblich verändert. Während 2015 noch mehr als jede dritte Patientin mit unkompliziertem Harnwegsinfekt eine Fluorchinolon-Verordnung erhielt, war es 2024 nur noch etwa jede 16. Patientin. Der deutliche Rückgang zwischen 2018 und 2019 fällt zeitlich mit den Rote-Hand-Briefen zusammen. Die von uns aktuell ausgewerteten Daten deuten somit deutlich darauf hin, dass das ärztliche Verordnungsverhalten unmittelbar an aktuelle Sicherheitsinformationen und Therapieempfehlungen hin angepasst wird“, so von Stillfried abschließend.


Bildunterschrift:
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi):
Entwicklung der Antibiotikaverordnungen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung 2016-2025 (in Millionen)

Datenbasis:
Vertragsärztliche Arzneiverordnungsdaten 2016-2025 (gemäß § 300 SGB V)


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Daniel Wosnitzka

Leiter Stabsstelle Kommunikation / Pressesprecher