Grafik des Monats

Mai 2020

Gesetzlich Versicherte folgen in der COVID-19-Pandemie der Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums, sich gegen Pneumokokken impfen zu lassen

„Der schnellen Reaktionszeit der Vertragsärzteschaft und der hohen Sensibilität der Versicherten ist es zu verdanken, dass durch rasche Impfungen besonders bei den vulnerablen Bevölkerungsgruppen die Risiken für schwere Krankheitsverläufe minimiert werden konnten“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

Am 9. März 2020 rief Bundesgesundheitsminister Spahn Menschen ab 60 Jahren auf, sich gegen Pneumokokken impfen zu lassen. Bereits einen Tag später schnellten die Verordnungszahlen für den Impfstoff drastisch nach oben. Dies belegen aktuelle Auswertungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) auf Basis der Arzneiverordnungsdaten gemäß §300 SGB V für die Monate Januar bis März 2020.

Gegenüber dem Vergleichszeitraum im März 2018 und 2019 wurden mehr als viermal so viele Impfdosen verordnet und in Apotheken abgegeben. Da dem Zi aktuell nur die bis Ende März durch Apotheken abgerechnete Impfdosen vorliegen, kann sich der Faktor durch Nachmeldungen noch erhöhen. Aktuell werden alle für Erwachsene zugelassenen Pneumokokken-Impfstoffe beim Paul-Ehrlich-Institut als eingeschränkt verfügbar geführt. Deshalb hat die beim Robert Koch-Institut (RKI) ansässige Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Empfehlungen zur Pneumokokken-Impfung angepasst. Aufgrund der eingeschränkten Lieferfähigkeit der Pneumokokken-Impfstoffe seien bevorzugt Patienten mit geschwächtem Immunsystem zu impfen sowie Senioren ab dem Alter von 70 Jahren und Patienten mit chronischen Atemwegserkrankungen.

Impfungen gegen Pneumokokken wirken zwar nicht gegen das Coronavirus selbst. Doch sie könnten verhindern, dass eine Covid-19-Erkrankung durch eine bakterielle Lungenentzündung oder Grippe einen gefährlicheren Verlauf nimmt.

Bildunterschrift:
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi):
Verordnungszahlen für Pneumokokken-Impfstoff von Januar bis März 2020
Datenbasis: Arzneiverordnungsdaten nach §300 SGB V für die Monate Januar bis März 2020

Druckfähige Version der Grafik des Monats Mai 2020

Weitere Informationen

Daniel Wosnitzka

Leiter Stabsstelle Kommunikation / Pressesprecher