April 2023
Der Anteil an Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, die eine Videosprechstunde anbieten, ist mit dem Beginn der COVID-19-Pandemie 2019 sprunghaft von 0,1 auf 20,1 Prozent im Jahr 2020 angestiegen und 2021 leicht auf 18,2 Prozent gesunken. Dabei waren die Psychotherapeut:innen und Psychiater:innen sowohl 2020 als auch 2021 die Fachgruppe mit dem höchsten Anteil an Videosprechstunden-Nutzenden (jeweils 61 Prozent). Auf dem zweiten Platz rangieren die Kinderärzt:innen mit einem Anteil von 16,6 Prozent bzw. 12,6 Prozent, gefolgt von den Hausärzt:innen mit 14,9 Prozent bzw. 10,9 Prozent. Die hohe Nutzendenrate unter den Psychotherapeut:innen hatte auch zur Folge, dass von den insgesamt 3,7 Millionen Videosprechstunden, die im Jahr 2021 in Anspruch genommen worden sind, 78 Prozent auf diese Fachgruppe entfielen. 13,8 Prozent der Videosprechstunden wurden von den Hausärzt:innen angeboten, die restlichen 9 Prozent verteilten sich über andere Fachgruppen. Das sind die zentralen Ergebnisse einer aktuellen Auswertung der vertragsärztlichen Abrechnungsdaten für die Jahre 2018 bis 2021, die das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) heute veröffentlicht hat.
„Unser Trendreport hatte bereits gezeigt, dass sich die Anzahl der Videosprechstunden während der Corona-Pandemie deutlich erhöht hat und dass die Inanspruchnahme sehr vom Pandemieverlauf geprägt war. Die aktuelle Auswertung zeigt nun deutlich, dass es insbesondere Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie die Psychiaterinnen und Psychiater waren, die in dieser Zeit Videosprechstunden angeboten haben, während die Fachärztinnen und Fachärzte im Bereich der somatischen Behandlung noch eher zurückhaltend waren. Die spannende Frage ist nun, wie sich die Entwicklung im weiteren Verlauf nach der Pandemie fortsetzt und ob die Pandemie wirklich dauerhaft einen Digitalisierungsschub gebracht hat. Aktuell können wir anhand der Daten des ersten Halbjahrs 2022 vermuten, dass die Inanspruchnahme nach der Pandemie wieder etwas zurück geht. Allerdings ist im dritten Quartal 2022 mit der Einführung telemedizinischer Leistungen im Bereich der ambulanten Notfallversorgung ein neues Anwendungsfeld eröffnet worden, das den Einsatz der Videosprechstunde perspektivisch steigern könnte. Auch die mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) eingeführten erweiterten Aufgaben der Terminservicestellen um die Vermittlung von Videosprechstunden könnte diese Entwicklung positiv beeinflussen“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.
Bildunterschrift:
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi):
Anteil der Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen mit Videosprechstunde in den Jahren 2018-2021
Datenbasis:
Vertragsärztliche Abrechnungsdaten für die Jahre 2018-2021
Die Grafik zum Download