Presse-Statement zu den gestern vorgestellten Eckpunkten eines Gesetzes zur GKV-Finanzreform

Zi-Vorstandsvorsitzender Dr. Dominik von Stillfried zu den gestern vorgestellten Eckpunkten eines Gesetzes zur GKV-Finanzreform

Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat gestern vor der Presse die Eckpunkte eines Gesetzes zur GKV-Finanzreform vorgestellt. Geplant ist unter anderem, die 2019 im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgesehenen höheren Vergütungen ersatzlos zu streichen. Mit diesen sollten die niedergelassenen Ärzt:innen Termine für Neupatient:innen schaffen. Hierzu erklärt der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried:

„Nach unseren Berechnungen laufen die gestern vorgestellten Pläne des Ministers auf eine Kürzung des Budgets für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten um 400 Millionen Euro hinaus. Das entspricht dem vollständigen Leistungsbudget von rund 1.650 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bzw. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Für die vielen Patientinnen und Patienten, die sich oftmals händeringend um Termine bei Haus-und Fachärzten bemühen, ist es eine echte Leistungskürzung. Es dürfte in der Folge nicht einfacher werden, mit einem akuten Behandlungsanliegen schnell einen Termin in einer Praxis zu erhalten, in der man bisher nicht schon in Behandlung war.

Eine Streichung der TSVG-Neupatientenregelung würde auch den Reformplänen der Bundesregierung daher inhaltlich völlig zuwiderlaufen. Das Ziel, die Notaufnahmen um Akutpatientinnen und -patienten zu entlasten, würde ebenso konterkariert, wie die im Koalitionsvertrag verankerte Absicht, die medizinische Versorgung verstärkt zu ambulantisieren. Vielmehr wird zu erwarten sein, dass sich Patientinnen und Patienten dann wieder vermehrt auch mit solchen Belangen an Kliniken wenden, die aus medizinischer Sicht einer Krankenhausbehandlung nicht bedürfen und dort knappe Ressourcen beanspruchen. Das ist Reformpolitik ad absurdum geführt.

Die Streichung von Anteilen des Versorgungsbudgets ist aber auch mit Blick auf Indikatoren der Wirtschaftslage der gesetzlichen Krankenversicherung nicht einfach nachzuvollziehen. Die Ausgaben der Krankenkassen für die ärztliche Versorgung sind 2021 nur unterdurchschnittlich angestiegen. 2021 haben die gesetzlichen Krankenkassen ein positives Finanzergebnis erzielt, wenn der Abbau der Liquiditätsreserve zugunsten des Gesundheitsfonds ausgeklammert wird. Auch der Gesundheitsfonds hat 2021 mit einem positiven Finanzergebnis von 1,4 Milliarden Euro abgeschlossen. Der Schätzerkreis erwartet für das Jahr 2023 eine Ausgabenentwicklung in der GKV von 4,5 Prozent. Die Steuerschätzung der Bundesregierung vom Mai 2022 geht von einer Steigerung des Steueraufkommens gegenüber dem Vorjahr von 6,7 Prozent aus, wobei die geschätzte Steigerung des Lohnsteueraufkommens (als Indikator für die Weiterentwicklung der GKV-Einnahmenbasis) rund 8 Prozent beträgt.“

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Daniel Wosnitzka

Leiter Stabsstelle Kommunikation / Pressesprecher