Bayerische Spezialität oder Regel für Deutschland? Gutachtergremium analysiert Besonderheiten der Versorgungsstruktur in Bayern

„Gibt es in Bayern eine besonders gute ärztliche Versorgungsstruktur – und wenn ja, sollen die Krankenkassen für diese bessere ambulante Versorgung zahlen?“ so beschreibt Zi-Geschäftsführer Dr. Dominik von Stillfried die Fragestellung, welche die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) vor einem Jahr an die Wissenschaft gestellt hat.

Die Frage wurde durch ein renommiertes Gutachtergremium aus zwei Medizinern und zwei Volkswirten bearbeitet und vom Zi mit Daten unterstützt. Das Gutachten der Professoren Saskia Drösler, Benno Neukirch, Volker Ulrich und Eberhard Wille wird am 27.10.2016 zum Tag der Versorgungsforschung der KVB in München vorgestellt.

„Das Gutachten zeigt, dass Bayern ein gutes Beispiel für die praktische Umsetzung des gesetzlich verankerten Grundsatzes ist, nach dem die ambulante Versorgung Vorrang vor der stationären Versorgung haben soll. Dieses Versorgungsangebot sollte unterstützt und gefördert werden.“ resümiert von Stillfried. Der Erhalt und Ausbau einer guten ärztlichen Versorgung kostet Geld – Geld, um das sich die KVB jedes Jahr mit den Krankenkassen streiten muss. „Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen müssen im Rahmen der jährlichen Honorarverhandlungen jeweils für das Folgejahr die für die Versorgung der Versicherten notwendige Leistungsmenge vereinbaren. Der Gesetzgeber gibt dafür bestimmte Verfahren und Kriterien vor. Neben Veränderungen in der Versichertenstruktur sind insbesondere regionale Besonderheiten der Versorgungsstrukturen zu berücksichtigen.“ erklärt von Stillfried. Der Zi-Geschäftsführer sieht die gesundheitspolitische Bedeutung des Gutachtens darin, dass „erstmalig eine Herangehensweise definiert worden ist, wie der Begriff ‚Besonderheiten der Versorgungsstrukturen‘ mit Inhalt gefüllt werden kann.“

Darüber hinaus enthalte das Gutachten völlig neue Erkenntnisse über die Unterschiede in der medizinischen Arbeitsteilung zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern innerhalb Bayerns. „Was bei einseitiger Betrachtung der Daten entweder nur von Krankenhäusern oder nur von Vertragsärzten als fragwürdiger Unterschied der Versorgungsintensität erscheint, etwa die Häufigkeit von Mandeloperationen pro 100.000 Einwohnern, entpuppt sich bei näherem Hinsehen zu wesentlichen Anteilen als ein Unterschied in der Arbeitsteilung zwischen Krankenhäusern und Arztpraxen.“ Allerdings ist eine im Krankenhaus erbrachte Leistung in der Regel um ein Vielfaches teurer als eine in der Praxis ambulant erbrachte Leistung. Das Gutachten vermittle daher auch eine Vorstellung davon, welche Effizienzreserven durch eine Weiterentwicklung der ambulanten Versorgungsstrukturen noch gehoben werden können. „Die Analyse ist somit kein ‚bayerisches Schmankerl‘, sondern Vorbild für die Analyse in anderen Regionen“ lautet das Fazit des Zi-Geschäftsführers.

Das Gutachten finden Sie <link file:1166 _blank>hier.

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Daniel Wosnitzka

Leiter Stabsstelle Kommunikation / Pressesprecher