Grafik des Monats

Juni 2021

Vertragsärztinnen und -ärzte verordnen älteren gesetzlich Versicherten immer seltener Wirkstoffe, die für Menschen ab 65 Jahren als potenziell nicht geeignet gelten

Die medizinische Versorgung einer alternden Bevölkerung mit Arzneimitteln ist für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte eine alltägliche Herausforderung. Denn nicht alle in Deutschland zugelassenen Wirkstoffe bzw. Wirkstoffgruppen sind für Menschen ab 65 Jahren gleichermaßen gut verträglich. Aufgrund einer veränderten Pharmakokinetik und gleichzeitig häufig vorkommender Polymedikation ist die Gefahr unerwünschter Arzneimittelwirkungen bei älteren Menschen höher als bei jüngeren. Einige Wirkstoffe sind zusätzlich bei älteren Menschen generell problematisch, da sie zum Beispiel das Sturzrisiko erhöhen oder die Wahrnehmung beeinträchtigen können. Manche Arzneimittel werden deshalb für Senioren als potenziell ungeeignet eingestuft. 83 dieser für ältere Menschen potenziell ungeeigneten Wirkstoffe (PIM = potenziell inadäquate Medikation) sind seit 2010 in der PRISCUS-Liste zusammengefasst.

Die PRISCUS-Liste umfasst jedoch nicht nur die potenziell inadäquaten Wirkstoffe, sondern enthält auch Hinweise auf Begleiterkrankungen, die die Gefahr beim Einsatz eines Wirkstoffs besonders erhöhen und nennt Therapiealternativen. Diese Hilfe wird auch von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten intensiv genutzt und beeinflusst das Verordnungsverhalten: Während 2009 rund 3,35 Millionen Versicherte, also 25 Prozent aller Arzneimittelpatientinnen und -patienten, die 65 Jahre und älter waren, mindestens eine Verordnung eines Wirkstoffes von der PRISCUS-Liste erhalten haben, waren es 10 Jahre später nur noch 2,4 Millionen, also 16 Prozent.

„In den letzten Jahren ist das Bewusstsein für Wirkstoffe, die für ältere Patientinnen und Patienten potenziell ungeeignet sein könnten, gewachsen. Die Verordnung kann trotzdem indiziert sein, mit der PRISCUS-Liste haben Ärzte seit einigen Jahren aber eine Entscheidungshilfe zur Hand, die bei der Suche nach der für die Patientinnen und Patienten am besten geeigneten Medikation unterstützt. Dies schlägt sich in der Verordnungspraxis nieder“, so der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried.

Bildunterschrift:
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi):
Anteil der gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten ab 65 Jahren mit mindestens einer Verordnung eines Wirkstoffes von der PRISCUS-Liste (bezogen auf alle Patientinnen und Patienten mit mindestens einer Verordnung) 2009-2019

Datenbasis:
Arzneiverordnungsdaten gemäß § 300 SGB V

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Daniel Wosnitzka

Leiter Stabsstelle Kommunikation / Pressesprecher