Marktsegmente für  den „Festbetragsmarkt“ und den „Nicht-Festbetragsmarkt“ im Vergleich zueinander für verschiedene

Kennzahlen

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Auf dieser Seite werden Kennzahlen von Biosimilars und ihren jeweiligen Vergleichsarzneimitteln (Referenzarzneimittel sowie weitere Präparate mit demselben ATC-Code) im Vergleich zueinander betrachtet. Die erste und zweite Abbildung zeigen die durchschnittlichen Bruttokosten je verordneter Packung, die dritte Abbildung die durchschnittlichen Bruttokosten je Versicherten. Die vierte Abbildung zeigt die Menge verordneter Tagesdosen, angegeben als „Defined Daily Dose“ (DDD).

Die Vergleichsarzneimittel wurden ab dem Quartal eingeschlossen, ab dem auch ein entsprechendes Biosimilar verordnet wurde. Ausgeschlossen wurde der Wirkstoff Enoxaparin-Natrium, da es sich zwar um ein Biosimilar handelt, das Referenzarzneimittel Clexane jedoch kein Biologikum ist.

Die Zahlen bedürfen einer genauen Betrachtung und Interpretation, da Veränderungen sowohl auf die Einführung neuer Biosimilars als auch die Erschließung neuer Datenquellen zurückzuführen ist. Das Thema im Fokus zu den Biosimilars behandelt diese Auffälligkeiten ausführlicher. Im 3. Quartal 2015 kam erstmals das günstige Insulin Glargin als Biosimilar auf den Markt und wurde ab diesem Zeitpunkt auch als Vergleichsarzneimittel in die Analysen eingeschlossen. Das Originalpräparat Insulin Glargin generiert hohe Verordnungszahlen bei gleichzeitig vergleichsweise geringem Preis pro verordnete Packung. Dies erklärt, bedingt durch eine überproportionale Ausweitung des Nenners (Menge) im Verhältnis zur geringen Steigerung der Zählers (Kosten), die Reduktion des Bruttoumsatzes je verordnete Packung im 3. Quartal 2015. Diese Verschiebung wird durch die Einführung eines Insulin Lispro Biosimilars weiter befördert, was zur Folge hat, dass Biosimilars einen höheren Preis pro Packung aufweisen als die Vergleichspräparate. Werden die Insulinanaloga jedoch aus der Betrachtung herausgenommen, zeigt sich ein deutlicher durchschnittlicher Packungspreisabstand zwischen Biosimilar und Vergleichsarzneimittel (Abb. 3) zu Gunsten des Biosimilars.

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