Das Zi betreibt ein Informationsportal zu Gesundheits-Apps. Das kostenfreie Web-Portal www.kvappradar.de bietet Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen und Patient:innen die Möglichkeit, sich über die in den deutschen App-Stores gehosteten Gesundheits-Apps zu informieren. 

Plattform spiegelt Vielfalt der Gesundheits-Apps

Aktuell sind über 3.500 Gesundheits-Apps in der Datenbank des KV-App-Radar katalogisiert. Die Gesundheits-Apps sind in knapp 60 Themen, von A wie ADHS bis Z wie Zähne, sortiert. Von Lifestyle-Applikationen (Fitness-Tracker, Ernährungs-Apps) über serviceorientierte Apps (Medikamentenerinnerungen, Symptomtagebücher) bis hin zu medizinischen Anwendungen mit Medizinproduktezulassung zur Behandlung von Patienten (z.B. Auswertungen von Blutdruckwerten) spiegelt das KV-App-Radar die gesamte Vielfalt der Gesundheits-Apps. Zu den Top-Themen mit den insgesamt höchsten Downloadzahlen zählen „Menstruation, Verhütung und Schwangerschaft“, „Bewegung und Fitness“ sowie „Ernährung“. Dies zeigt nicht zuletzt, dass der Gebrauch von Gesundheits-Apps primär vom Gedanken der Prävention und Gesundheitsförderung bestimmt wird und eher weniger zur direkten Krankheitsbehandlung eingesetzt wird.

Patient:innenzahlen und Kostenrisiko

 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellt dem Zi aggregierte vertragsärztliche Abrechnungsdaten zur Verfügung. Mit diesen Daten bestimmt das Zi die Anzahl von Patient:innen mit möglicher Indikation, für die die Verordnung einer Digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) laut Verzeichnis nach §139e SGB V möglich ist. Das Abrechnungsjahr, auf das sich die ausgewiesenen Patient:innenzahlen beziehen, ist bei jeder DiGA mitangegeben. Ausgewiesen wird die Anzahl gesetzlich krankenversicherter Personen für die im DiGA-Verzeichnis angegebenen Patientengruppen (ICD-Indikationen), geeigneten Altersgruppen und medizinische Kontraindikationen gemäß ICD-10. Aspekte, die nicht explizit als medizinische Kontraindikationen verzeichnet sind, fließen nicht in die Berechnung der Patient:innenzahl ein. Bei den Indikationsdiagnosen werden grundsätzlich gesicherte Diagnosen berücksichtigt, während bei den Kontraindikationen sowohl gesicherte Diagnosen als auch Verdachtsdiagnosen einbezogen werden. Zu beachten ist, dass die ausgewiesene Anzahl eine Obergrenze darstellt, da bei einer individuellen Verordnung auch zuvor nicht dokumentierte Ausschlusskriterien festgestellt werden können.