Stand: Februar 2023

Der Rx-Trendbericht basiert auf den Rezeptabrechnungsdaten nach § 300 SGB V, welche alle in Apotheken abgegebenen und zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechneten Verordnungen umfassen. Die Analysen im Rx-Trendbericht beziehen sich speziell auf Arzneimittel, Verbandmittel, Diagnostika und Diätetika gemäß §31 SGB V. Auch Verordnungen im Rahmen des sog. Sprechstundenbedarfs werden in den Auswertungen berücksichtigt. Hilfsmittel und Impfstoffe, sofern sie im Datensatz nach § 300 SGB V als solche gekennzeichnet sind, werden nicht berücksichtigt. Verordnungen, die nicht über den Vertriebsweg Apotheke beliefert werden (z. B. Teststreifen oder Verbandmittel von sonstigen Leistungserbringern) können nicht in den Daten enthalten sein.

Die Wirkstoffklassifikationen basieren auf dem GKV-Arzneimittelindex (WIdO) bzw. dem ABDAMED-Datensatz (ABDATA Pharma-Daten-Service) in der jeweils aktuellen Fassung. Die ATC- bzw. DDD-Angaben werden in der amtlichen Fassung (DIMDI) verwendet und im Laufe eines Jahres durch neu hinzugekommene ATC-Eintragungen im GKV-Arzneimittelindex ergänzt.

Die Rezeptdaten nach § 300 SGB V, die das Zi im Auftrag des KV-Systems verarbeitet, werden vor der Veröffentlichung auf Plausibilität geprüft. Die Daten liegen ca. 5-6 Wochen nach Monatsende vor und werden als sog. unkorrigierte Daten bezeichnet. d.h. sie gelten als ungeprüft und vorläufig. Da jeden Monat ca. 10-15% der ausgestellten Rezepte erst im Folgemonat in einer Apotheke eingelöst bzw. im Apothekenrechenzentrum abgerechnet werden, sind die Daten erst bei der Lieferung des Folgemonats größtenteils vollständig und werden daher auch erst dann im Rx-Trendbericht veröffentlicht. Korrekturen der Rezeptdaten, die auf Prüfung der Krankenkassen basieren, werden in diesem Datenpool nicht berücksichtigt.

Glossar

Festbetragsmarkt/ Nicht-Festbetragsmarkt

Festbeträge sind Erstattungshöchstpreise der GKV nach § 35 SGB V und werden für Fertigarzneimittel aus pharmakologisch oder therapeutisch vergleichbaren Gruppen gebildet. Im Rx-Trendbericht gehören alle Fertigarzneimittel zum Festbetragsmarkt, für die nach dem GKV-Arzneimittelindex ein Festbetrag vereinbart wurde. Sofern ein Fertigarzneimittel eine Festbetrags-Kennung besitzt, wird für die Analysen der Festbetrag als maximaler Abgabepreis (Brutto) berücksichtigt. Der Nicht-Festbetragsmarkt ergibt sich aus allen Fertigarzneimitteln, für die kein Festbetrag zum Zeitpunkt der Analyse vereinbart wurde. Der Nicht-Festbetragsmarkt beinhaltet typischerweise patentgeschützte Solisten (d.h. Alleinanbieter am Markt), während die meisten Generika zum Festbetragsmarkt gehören.

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