Stand: Februar 2023
Der Rx-Trendbericht basiert auf den Rezeptabrechnungsdaten nach § 300 SGB V, welche alle in Apotheken abgegebenen und zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechneten Verordnungen umfassen. Die Analysen im Rx-Trendbericht beziehen sich speziell auf Arzneimittel, Verbandmittel, Diagnostika und Diätetika gemäß §31 SGB V. Auch Verordnungen im Rahmen des sog. Sprechstundenbedarfs werden in den Auswertungen berücksichtigt. Hilfsmittel und Impfstoffe, sofern sie im Datensatz nach § 300 SGB V als solche gekennzeichnet sind, werden nicht berücksichtigt. Verordnungen, die nicht über den Vertriebsweg Apotheke beliefert werden (z. B. Teststreifen oder Verbandmittel von sonstigen Leistungserbringern) können nicht in den Daten enthalten sein.
Die Wirkstoffklassifikationen basieren auf dem GKV-Arzneimittelindex (WIdO) bzw. dem ABDAMED-Datensatz (ABDATA Pharma-Daten-Service) in der jeweils aktuellen Fassung. Die ATC- bzw. DDD-Angaben werden in der amtlichen Fassung (DIMDI) verwendet und im Laufe eines Jahres durch neu hinzugekommene ATC-Eintragungen im GKV-Arzneimittelindex ergänzt.
Die Rezeptdaten nach § 300 SGB V, die das Zi im Auftrag des KV-Systems verarbeitet, werden vor der Veröffentlichung auf Plausibilität geprüft. Die Daten liegen ca. 5-6 Wochen nach Monatsende vor und werden als sog. unkorrigierte Daten bezeichnet. d.h. sie gelten als ungeprüft und vorläufig. Da jeden Monat ca. 10-15% der ausgestellten Rezepte erst im Folgemonat in einer Apotheke eingelöst bzw. im Apothekenrechenzentrum abgerechnet werden, sind die Daten erst bei der Lieferung des Folgemonats größtenteils vollständig und werden daher auch erst dann im Rx-Trendbericht veröffentlicht. Korrekturen der Rezeptdaten, die auf Prüfung der Krankenkassen basieren, werden in diesem Datenpool nicht berücksichtigt.
Glossar
Sonstige
Einige Arzneimittel werden per Sonder-Pharmazentralnummer (Sonder-PZN) mit den Krankenkassen abgerechnet. Die Bedeutung der Sonder-PZN ist in der Technischen Anlage 1 zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung gemäß § 300 SGB V dokumentiert. Im Rx-Trendbericht werden alle Leistungen, die gemäß §31 SGB V und per Sonder-PZN abgerechnet, aber nicht den anderen Marktsegmenten zugeteilt werden können, unter „Sonstige“ zusammengefasst. Die Definition erfolgt über die Sondercodes des GKV-Arzneimittelindex und umfasst u.a. Abrechnungen für Substitutionstherapien Opioidabhängiger sowie Cannabisverordnungen:
- Methadon-Lösungen (Sondercode 5, Sonder-PZN 9999086)
- L-Polamidon-Einzeldosen (Sondercode 24, Sonder-PZN 2567107)
- Buprenorphin- oder Subutex-Einzeldosen (Sondercode 25, Sonder-PZN 2567113)
- Suboxone-Einzeldosen (Sondercode 26, Sonder-PZN 2567136)
- Cannabis-Verordnungen (Sondercode 36, Sonder-PZNs 06461446, 06461423, 06460754, 06460748, 06460694, 06460665, 06460671)
Zusätzlich werden im Rx-Trendbericht unter „Sonstige“ folgende Abrechnungspositionen geführt:
- Homöopathika/Biochemie u. Anthroposophika (Sondercode 4)
- Einzeln importierte AM nach §73(3) AMG (Sondercode 9, Sonder-PZN 9999117)
- Arzneimittel ohne Pharmazentralnummer (Sondercode 10, Sonder-PZN 9999005, 9999175)
- Stückelung nach Ziffer 3 (Sondercode 11, Sonder-PZN 9999057, 9999198)
- Diätetika gemäß §31 SGB V (Sondercode 14)
- Auseinzelung (Sondercode 21, Sonder-PZN 2567053)
- Aus FAM entnommene, patientenindividuelle Teilmengen im Rahmen einer Dauermedikation (z.B. Blister) (Sondercode 23, Sonder-PZN 2566993)
- Blutprodukte (Sondercode 28, Sonder-PZN 06460843, 06460837 )