Stand: Februar 2023
Der Rx-Trendbericht basiert auf den Rezeptabrechnungsdaten nach § 300 SGB V, welche alle in Apotheken abgegebenen und zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechneten Verordnungen umfassen. Die Analysen im Rx-Trendbericht beziehen sich speziell auf Arzneimittel, Verbandmittel, Diagnostika und Diätetika gemäß §31 SGB V. Auch Verordnungen im Rahmen des sog. Sprechstundenbedarfs werden in den Auswertungen berücksichtigt. Hilfsmittel und Impfstoffe, sofern sie im Datensatz nach § 300 SGB V als solche gekennzeichnet sind, werden nicht berücksichtigt. Verordnungen, die nicht über den Vertriebsweg Apotheke beliefert werden (z. B. Teststreifen oder Verbandmittel von sonstigen Leistungserbringern) können nicht in den Daten enthalten sein.
Die Wirkstoffklassifikationen basieren auf dem GKV-Arzneimittelindex (WIdO) bzw. dem ABDAMED-Datensatz (ABDATA Pharma-Daten-Service) in der jeweils aktuellen Fassung. Die ATC- bzw. DDD-Angaben werden in der amtlichen Fassung (DIMDI) verwendet und im Laufe eines Jahres durch neu hinzugekommene ATC-Eintragungen im GKV-Arzneimittelindex ergänzt.
Die Rezeptdaten nach § 300 SGB V, die das Zi im Auftrag des KV-Systems verarbeitet, werden vor der Veröffentlichung auf Plausibilität geprüft. Die Daten liegen ca. 5-6 Wochen nach Monatsende vor und werden als sog. unkorrigierte Daten bezeichnet. d.h. sie gelten als ungeprüft und vorläufig. Da jeden Monat ca. 10-15% der ausgestellten Rezepte erst im Folgemonat in einer Apotheke eingelöst bzw. im Apothekenrechenzentrum abgerechnet werden, sind die Daten erst bei der Lieferung des Folgemonats größtenteils vollständig und werden daher auch erst dann im Rx-Trendbericht veröffentlicht. Korrekturen der Rezeptdaten, die auf Prüfung der Krankenkassen basieren, werden in diesem Datenpool nicht berücksichtigt.
Glossar
Rezepturen
Rezepturen werden im Gegensatz zu Fertigarzneimitteln in der Apotheke individuell für einen Patienten hergestellt, meist auf Anforderung des Arztes. Dies sind beispielsweise dermatologische Zubereitungen, Infusionstherapien im Rahmen einer onkologischen Behandlung, individuell hergestellte Parenteralia zur Schmerztherapie etc. Rezepturen werden per Sonder-Pharmazentralnummer (Sonder-PZN) mit den Krankenkassen abgerechnet. Die Bedeutung der Sonder-PZN ist in der Technischen Anlage 1 zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung gemäß § 300 SGB V dokumentiert. Im Rx-Trendbericht werden folgende Zubereitungen über ihre Kennungen im GKV-Arzneimittelindex als Rezepturen zusammengefasst:
- Rezepturen (Sondercode 8, Sonder-PZN 9999011, 06460702)
- Zytostatika-Zubereitungen (Sondercode 6, Sonder-PZN 9999092)
- Parenteralia (Sondercode 7, Sonder-PZN 9999152 sowie Sondercodes 40-45 mit den Sonder-PZNs 9999100, 9999123, 9999146, 02567478, 9999169, 02567461)
Weitere Rezepturen mit eigener Sonder-PZN wie Methadon-Zubereitungen werden im Rx-Trendbericht unter „Sonstige“ berücksichtigt.
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