Teinahmebedingungen

Teilnahmeberechtigung
  1. Teilnahmeberechtigt sind Forscher:innen, die nicht dem Zentralinstitut für die kassen­ärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) oder den Stiftungsträgern des Zi (Kassenärztliche Ver­einigungen und Kassenärztliche Bundesvereinigung) angehören.
  2. Die beim Zi eingereichten Publikationen dürfen in den Folgejahren nicht noch einmal eingereicht werden.
  3. Bewerbungen sind auf eine Einreichung pro Person mit Erstautorenschaft oder gleichberechtig­ter Erstautorenschaft beschränkt.
  4. Bei bereits anderweitig veröffentlichten Arbeiten mit mehreren Autor:innen muss die Bewerbung durch die Erstautor:in oder die gleichberechtigten Erstautor:innen erfolgen. Die Koautor:innen müssen ihr Einverständnis mit der Bewerbung durch Unterschrift bestätigen. Die Einverständniserklärungen sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
 
Anforderungen an die Einreichung
  1. Grundsätzlich können Arbeiten aus allen Bereichen der Versorgungsforschung eingereicht werden, sofern sie auf regional differenzierte Untersuchungsergebnisse abzielen. Die Arbeiten sollen durch ihre innovative methodische oder inhaltliche Ausrichtung einen Beitrag zur Weiterentwicklung der regionalisierten Versorgungsforschung in Deutschland leisten.
  2. Mit Einreichung der Publikation gehen die Bewerber:innen im Falle der Prämie­rung der Arbeit die Verpflichtung ein, ihre Ergebnisse auch im Versorgungsatlas unter www.versorgungsatlas.de [Weblink] zu veröffentlichen.
  3. Die Einreichung von bereits anderweitig veröffentlichten Publikationen aus den vergangenen 3 Jahren ist grundsätzlich möglich. Auch unveröffentlichte Manuskripte, Ergebnisse aus Diplom- oder Masterarbeiten sowie Dissertationen können eingereicht werden.
  4. Die Einreichung englischsprachiger Arbeiten ist grundsätzlich möglich. Im Falle der Prämierung ist eine professionelle deutschsprachige Übersetzung von der Bewerberin bzw. dem Bewerber für die Veröffentlichung im Versorgungsatlas bereitzustellen.
  5. Von der Einreichung ausgeschlossen sind Arbeiten, die sich zeitgleich in einem anderen Wettbewerbsverfahren befinden oder bereits prämiert wurden.
  6. Ebenfalls von der Einreichung ausgeschlossen sind Arbeiten, die vom Zi gefördert wurden, etwa im Rahmen der Forschungsförderung oder anderer Projekte.
  7. Bei bereits anderweitig publizierten Arbeiten ist durch die Erstautor:in sicherzustellen, dass dem Zi für die Veröffent­lichung im Versorgungsatlas unter www.versorgungsatlas.de [Weblink] ein Nutzungsrecht eingeräumt wird.
  8. Es wird zugesichert, dass die eingereichte Arbeit frei von Schutzrechten Dritter ist. Das Zi wird von allen Ansprüchen Dritter freigestellt, die Dritte aufgrund von tatsächlichen oder angeb­lichen Schutzrechtsverletzungen geltend machen.
  9. Die eingereichte Arbeit muss dem Aufbau einer wissenschaftlichen Publikation entsprechen und den Richtlinien für Autor:innen des Versorgungsatlas entsprechen (siehe Richtlinie für Autor:innen, Stand: 10/2023 [PDF]). Sie sollte den Umfang von 10-15 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Die Ergebnisse müssen zumindest in Teilen kartografisch darstellbar sein.
  10. Vorgegebene mögliche räumliche Analyseebenen sind Bundesländer bzw. KV-Bereiche, Raum­ordnungsregionen (ROR), die Landkreise bzw. kreisfreien Städte sowie Mittelbereiche. ROR, Kreise und Mittelbereiche sollen den vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung veröffentlichten Einheiten entsprechen. Idealerweise handelt es sich um bundesweite Ergeb­nisse, eine Teildarstellung (z. B. Kreise einzelner Bundesländer) ist jedoch grundsätzlich auch möglich.
  11. Die Ergebnisse müssen für das Webportal des Versorgungsatlas geeignet sein (siehe Themen [Weblink]). Sollten neben den unter Punkt 9 genannten Raum­einheiten andere Analyseebenen (z. B. Gemeinden, PLZ-Gebiete, LOR Berlin) verwendet werden, können diese Ergebnisse kartografisch nur im Bericht selbst, nicht aber im Webportal in Form interaktiver Karten dargestellt werden.

 

Downloads

Ausschreibung Zi-Wissenschaftspreis 2024

Häufige Fragen (Stand: März 2024)