Telefonische Ersteinschätzung zu COVID-19 über die Rufnummer 116117

„COVID-Modul“ ab 1. April Teil des softwaregestützten Ersteinschätzungsverfahrens SmED

Ab dem 1. April 2020 verfügen die Vermittlungszentralen der Kassenärztlichen Vereinigungen über ein neues Instrument zur schnellen symptomatischen Ersteinschätzung auf eine mögliche Coronavirus-Erkrankung. Das vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) für die Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117 bereitgestellte softwaregestützte medizinische Ersteinschätzungsverfahren SmED (Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland) ist durch ein „COVID-Modul“ ergänzt worden.

„Im Gegensatz zu anderen bereits verfügbaren digitalen Angeboten gehen wir davon aus, dass eine telefonische Ersteinschätzung nicht allein auf COVID-19 fokussieren darf. Deshalb ist das COVID-Modul ein Bestandteil des medizinischen Ersteinschätzungsverfahrens SmED. Ein valides Patienten-Navi ist gerade jetzt umso wichtiger, als das Robert Koch-Institut in der aktuellen Pandemie-Phase empfiehlt, Tests auf symptomatische Patienten sowie auf Risikopatienten zu konzentrieren. Dies erfordert neben dem epidemiologischen Pandemie-Management auch eine stärkere medizinische Steuerung. Dabei muss zunächst abgeklärt werden, ob eventuell andere Krankheitsbilder mit besonderen Risiken vorliegen. Kurzum: Es geht nicht allein ums Testen und Isolieren, sondern auch um die medizinische Behandlung“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

Symptome, die auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus hindeuten, könnten über SmED bereits jetzt erfasst und interpretiert werden, so von Stillfried weiter. Das COVID-Modul ermögliche nun aber eine noch schnellere Abgrenzung. Dies sei wichtig, da es mit weiter steigenden COVID-19-Fallzahlen unabdingbar werde, die Inanspruchnahme medizinischer Versorgungskapazitäten auf Basis einer telefonischen Ersteinschätzung in konkrete Versorgungseinrichtungen zu lenken, die hierfür besonders geeignet sind. Zum Schutz von Hochrisikopatienten sollten COVID-Patienten und Verdachtsfälle möglichst in besonderen Einrichtungen versorgt werden. Eine solche Lotsenfunktion sei auch notwendig, weil nach wie vor ein Mangel an Schutzausrüstung bestehe und auch die Testkapazitäten relativ begrenzt seien.

Über SmED
Unter der Rufnummer 116117 bieten die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder seit dem 1. Januar 2020 eine telefonische Ersteinschätzung der Beschwerden an und vermitteln eine der Dringlichkeit angemessene ärztliche Versorgung. Mit dem softwaregestützten medizinischen Ersteinschätzungsverfahren <link _blank>SmED (Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland) werden Patienten von qualifiziertem Personal durch strukturierte Fragen in die adäquate Versorgungsebene zur weiteren Abklärung ihrer Beschwerden gelenkt. So kann direkt am Telefon eine klare Handlungsempfehlung über Ort und Zeit der weiteren Behandlung ausgesprochen werden – 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche.

Grundlage von SmED ist ein in der Schweiz erprobtes Ersteinschätzungsverfahren, das vom Zi in Zusammenarbeit mit der HCQS GmbH, Göttingen, für die Anwendung in Deutschland adaptiert wurde. Abgefragt werden Patientendaten wie Geschlecht und Alter, chronische Krankheiten, Vorerkrankungen und Medikation, Leitsymptome und Begleitbeschwerden. Das Ergebnis ist nicht eine Diagnose, sondern eine Einschätzung der Dringlichkeit. Das zentrale Ziel von SmED ist es, abwendbar gefährliche Krankheitsverläufe mit hoher Sicherheit zu erkennen. Patienten werden dadurch schnell und sicher in die richtige Versorgungsebene gelenkt. Neben der Einordnung der Beschwerden bietet SmED auch eine Dokumentation für die Weiterbehandlung.

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Weitere Informationen

Daniel Wosnitzka

Leiter Stabsstelle Kommunikation / Pressesprecher